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Aktuelles aus Geretsried

S7, Verkehr
Bekanntmachung der Regierung von Oberbayern zur Online-Konsultation S7
03.02.2021

Bekanntmachung

Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG in dem Planfeststellungsverfahren nach § 18 AEG i.V. m. §§ 72 ff. VwVfG für das Vorhaben:

„Verlängerung der S7 von Wolfratshausen nach Geretsried der Strecke 507 München - Wolfratshausen, Verlängerung km 26,235 – km 35,900 sowie 1. Tekturverfahren“

 

  1. Für o. g. Planfeststellungsverfahren führt die Regierung von Oberbayern das Anhörungsverfahren durch.

Dieses wird nun mit einer Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) fortgeführt. Diese Online-Konsultation ersetzt den Erörterungstermin.
 

  1. Im Rahmen dieser Online-Konsultation werden den zur Teilnahme an einem Erörterungstermin Berechtigten die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen in der Zeit von Montag, den 15.02.2021 bis einschließlich Montag, den 15.03.2021 auf der passwortgeschützten Plattform https://reg-obb.cloud.bayern.de/index.php/s/HmT1dHkh8n1e9Nv im Internet zugänglich gemacht.

Wer sich im Rahmen des Verfahrens geäußert hat, erhält mit der Benachrichtigung über die Online-Konsultation, auch die Erwiderung der Vorhabenträgerin auf seine individuelle Äußerung. Äußerungen von Privatpersonen und die Erwiderungen der Vorhabenträgerin darauf werden nicht über die Plattform zugänglich gemacht.

Die Teilnahmeberechtigten haben die Gelegenheit, zu der Erwiderung der Vorhabenträgerin auf ihre Äußerung

von Montag, den 15.02.2021 bis einschließlich Montag, den 15.03.2021

schriftlich bei der Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 31.2, Maximilianstraße 39, 80538 München oder

elektronisch per E-Mail über die E-Mail-Adresse: bahn-anhoerungsverfahren@reg-ob.bayern.de Stellung zu nehmen.
 

Zu beachten ist dabei:

  • - Bei schriftlichen Äußerungen gilt der Eingang bei der Behörde als fristwahrend.
  • - Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet. D.h. über die bereits vorgebrachten Argumente hinaus können keine neuen Sachargumente vorgebracht und im Verfahren berücksichtigt werden.
  • - Eine Wiederholung der bereits vorgebrachten Argumente in der Online-Konsultation ist nicht erforderlich.

     
  1. Zugang zu dieser Plattform erhalten die Teilnahmeberechtigten, die sich im laufenden Verfahren geäußert haben, und sonstige Betroffene. Die Teilnahmeberechtigten, die sich im laufenden Verfahren geäußert haben, werden individuell von der Anhörungsbehörde schriftlich benachrichtigt und ihnen die Zugangsdaten zu der Plattform mitgeteilt.

Wer sich im Verfahren geäußert, aber bis zum 12.02.2021 noch keine Benachrichtigung erhalten hat, kann bei der Regierung von Oberbayern unter der E-Mail-Adresse: bahn-anhoerungsverfahren@reg-ob.bayern.de oder schriftlich bei der Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 31.2, Maximilianstraße 39, 80538 München den Zugang zur Online-Konsultation beantragen.

Die zur Teilnahme außerdem berechtigten sonstigen Betroffenen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die sich bislang jedoch noch nicht im Verfahren geäußert haben, können bei der Regierung von Oberbayern unter der E-Mail-Adresse: bahn-anhoerungsverfahren@reg-ob.bayern.de oder schriftlich bei der Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 31.2, Maximilianstraße 39, 80538 München, den Zugang zur Online-Konsultation beantragen. Dabei ist mitzuteilen, woraus sich die Betroffenheit ergibt.

Auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern (Link: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/planfeststellung/oeffentlichkeit/landesentwicklung_verkehr/index.html) findet sich eine Weiterleitung zu der genannten Plattform.
 

  1. Hinweise:
     
    • Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist beschränkt auf die zur Teilnahme an einem Erörterungstermin Berechtigten und sonstige Betroffene.
    • Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist nicht verpflichtend. Bei Nichtteilnahme am Online-Konsultationsverfahren bleiben fristgerecht eingegangene Einwendungen und Stellungnahmen in vollem Umfang bestehen.
    • Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt, § 5 Abs. 4 S. 4 PlanSiG.
    • Mit dem Abschluss der Online-Konsultation ist das Anhörungsverfahren beendet.  
    • Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist auch durch einen Bevollmächtigten möglich. Hierzu ist eine entsprechende Vollmacht auszustellen und der Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 31.2, Maximilianstraße 39, 80538 München zuzuleiten. Auf Unterschriftlisten oder gleichlautenden Schreiben benannte Vertreter benötigen keine Vollmacht. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nichts anderes ergibt. Insofern wird die Anhörungsbehörde auch den weiteren Schriftverkehr nur über die bevollmächtigte Person abwickeln.
    • Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.
    • Im Rahmen der Online-Konsultation werden u.a. personenbezogenen Daten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) zur Durchführung des Verfahrens verarbeitet. Die Regierung von Oberbayern wird alle im Rahmen der Online-Konsultation eingehenden Äußerungen der Vorhabenträgerin zur Stellungnahme weiterleiten.
       

Soweit Name und Anschrift bei der Weiterleitung an die Vorhabenträgerin unkenntlich gemacht werden sollen, ist dies der Regierung von Oberbayern mitzuteilen. Dabei sind auch die Gründe mitzuteilen, welche Nachteile durch die Weiterleitung der Daten befürchtet werden.

 

 

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