Satzungen und Verordnungen
der Stadt Geretsried
Städte und Gemeinden können zur Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen erlassen. Die Satzungen und Verordnungen einer Stadt oder Gemeinde bilden dabei deren Ortsrecht und sind somit wesentliche rechtliche Grundlagen des kommunalen Handelns.
Der Erlass einer Satzung oder Verordnung durch die Stadt Geretsried bewirkt, dass sowohl der Bürger als auch die Stadt an diese gebunden sind.
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Stadt Geretsried
Geschäftsleitung
Rathaus
Zimmer 121
Karl-Lederer-Platz 1
Geretsried
08171 / 62 98 - 410
08171 / 62 98 - 508
| Montag | 07:30 - 12:30 Uhr | |
| Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 -16:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr | |
| Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Bürgersprechstunde
mit Erstem Bürgermeister Patrik Kohlert
Donnerstag
07:30-08:30 Uhr und
16:30-18:30 Uhr
nach Terminvereinbarung