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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Geretsried ist bemüht, ihre Website(s) sowie deren mobile Anwendungen im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Erklärung gilt nicht für Inhalte Dritter, die in Schnittstellen übernommen werden, bzw. für eingebettete Inhalte von Dritten, z.B. für Inhalte technischer Anbieter:

BayernPortal: www.freistaat.bayern

RCE-Veranstaltungskalender: https://www.rce.de/startseite/

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die genannten Websites sind nur teilweise mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) vereinbar. Mängel werden sukzessive behoben, hier wird vorübergehend die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 geltend gemacht.

Eine Überprüfung findet derzeit statt (Stand: 01/2024) 

 

Nicht barrierefreie Inhalte

PDF-Formate, Broschüren und andere Dateien zum Download

Einzelne PDF-Formulare, Broschüren und andere downloadbare Dateien sind ggf. nicht barrierefrei. Dokumente, die von Dritten (z.B. anderen Organisationen, Ministerien und anderen) bereitgestellt werden, liegen zum Teil nicht barrierefrei vor.

Kartografische Inhalte innerhalb der Website

Die interaktive Geretsried-Karte des Geoportals ist eine bildliche Darstellung. Sie kann aufgrund ihres Charakters den Anforderungen der Barrierefreiheit nicht entsprechen.

Anderssprachige Wörter und Abschnitte

Fremdwörter sind noch nicht ausgezeichnet.

Bereitstellung der ausgeschriebenen Form oder der Erklärung einer Abkürzung

Wir sind bemüht Informationen, die für das Verständnis von Abkürzungen notwendig sind, zur Verfügung zu stellen. Teilweise geschieht dies bereits in den Dokumenten selbst.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.01.2024 erstellt und wird derzeit weiter optimiert.

Die Website wurde durch Selbstbewertung analysiert.

 

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns über das Kontaktformular mitteilen: https://www.geretsried.de/kontaktformular

Alternativ können Sie bei allen Serviceleistungen, Online-Formularen, PDF-Dokumenten auf die zuständige Stelle zugehen. Sowohl die Telefonnummer als auch E-Mail-Adresse sind an der jeweiligen Stelle vermerkt. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeiten, wenn Sie Hilfe benötigen.

Wenn Sie Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte erhalten möchten, so wenden Sie sich bitte ebenfalls über unser Kontaktformular an uns: https://www.geretsried.de/kontaktformular

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Stadt Geretsried
Karl-Lederer-Platz 1, 82538 Geretsried
E-Mail: zentrale@geretsried.de
Tel. 08171 6298-0

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html