© Geretsried
© Stadt Geretsried
© Stadt Geretsried

Flächennutzungsplanung
das (räumliche) Zukunftsbild unserer Stadt

Der Flächennutzungsplan (kurz FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan. In Grundzügen regelt der FNP die Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet. Wie soll sich unsere Stadt entwickeln? Wo wird gebaut, gearbeitet, gewohnt, gelebt und was wird geschützt?

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan (FNP) zeigt, wie sich unsere Stadt in den nächsten circa 20 Jahren entwickeln soll. Ausgewiesen sind Grünflächen, land­wirt­schaft­li­che Gebiete, Verkehrs- und Ver­sor­gungs­an­la­gen sowie Flächen, die für die Bebauung vorgesehen sind. 

Der FNP ist ein vorbereitender Bauleitplan. Er hat keine direkte Rechtskraft für die Bürgerinnen und Bürger. Er ist eine wichtige Grundlage für alle künftigen Bebauungspläne. Verbindliches Baurecht entsteht erst durch einen Bebauungsplan. Das Landratsamt erteilt auf dieser Basis eine Baugenehmigung.

Der FNP stellt allgemeine Entwicklungs- und Planungsziele dar. Die Inhalte des Flächennutzungsplans sind nicht flächenscharf. Das heißt, weder Flurstücksgrenzen noch Flurstücksnummern sind enthalten. 

Im Geoportal finden Sie die rechtsverbindliche Fassung des Flächennutzungsplans für die Stadt Geretsried. Klicken Sie auf der rechten Seite auf Grundkarten und wählen Sie dann Flächennutzungsplan aus.

Die Stadt von Morgen planen

Die Stadtplanung gehört zu den Selbstverwaltungsaufgaben einer Stadt oder Gemeinde. Die Stadt Geretsried kann also im Rahmen der Gesetze ihre Entwicklung selbst bestimmen. Dabei sind die aktuellen ebenso wie zukünftigen Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen.

Die Frage, wie viele Menschen in Geretsried leben und arbeiten werden, bestimmt die Ausrichtung der zukünftigen Stadtplanung. Diese Größe beeinflusst wesentlich das notwendige Bodennutzungskonzept in den einzelnen Bereichen (Schule und Bildung, Sport, Wohnen, Natur, etc.). 

Warum jetzt neu?

Der aktuelle FNP stammt aus dem Jahr 1995. Seitdem hat sich viel verändert – gesellschaftlich, wirtschaftlich und ökologisch. Darum wird der FNP im Jahr 2025 neu aufgestellt.

Schritte zum neuen Flächennutzungsplan

Die Planungserfordernisse der Zukunft werden im Entwurf des Flächennutzungsplanes gebündelt. Alle Details zur  Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes finden Sie auf unserer Website. 

Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes strebt die Stadt einen offenen und transparenten Planungsprozess an. Zusätzlich zur gesetzlichen Beteiligung und Offenlage finden weitere Beteiligungsmaßnahmen statt: eine digitale Umfrage, Walk-Shops und Info-Stationen.

Mitreden – Mitgestalten – Mitmachen

Ihre Meinung zählt! Die Stadt Geretsried lädt alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, beim neuen Flächennutzungsplan mitzuwirken. Denn: Sie sind die Expertinnen und Experten für Ihre Stadt – Ihre Perspektive ist gefragt.

Infostationen im Stadtgebiet

Sie finden an mehreren Orten im Stadtgebiet Stationen mit Infos zu den wichtigsten Themen des neuen FNPs. Einfach stehen bleiben und informieren

Alle Infostationen im Überblick

Walk-Shops: Informieren & diskutieren 

Gemeinsam unterwegs – zu Fuß oder mit dem Rad: Diskutieren Sie direkt vor Ort mit Politik und Planungsexpertinnen und -experten. 

Digitale Umfrage

Teilen Sie uns online Ihre Hinweise zu wichtigen Themen und Orten mit. 

Jetzt Umfrage ausfüllen!

Ihre Meinung zählt. Gestalten Sie den neuen Flächennutzungsplan mit und füllen Sie die Online-Umfrage aus!

Kontakt

Stadt Geretsried

Leitung Bauen

Rathaus

Dachgeschoss

Karl-Lederer-Platz 1

Geretsried

08171 / 62 98 - 300

08171 / 62 98 - 505


Illustration Rathaus | © Stadt Geretsried
Öffnungszeiten Rathaus
Montag 07:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:

Donnerstags,

16:00 - 18:00 Uhr

nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.