Fischereischeine
Aktuelle Informationen zum Fischereischein finden Sie im Bayern-Portal!
Neuausstellung eines Fischereischeins
Für die Neuausstellung eines Fischereischeins ist ein persönliches Erscheinen bei uns notwendig.
Die Gültigkeit richtet sich nach der entrichteten Fischereiabgabe.
Benötigte Unterlagen:
- aktuelles Passbild
- Prüfungszeugnis im Original
Gebühren:
- 75 Euro für 5 Jahre
- Für die Ausstellung eines lebenslangen Fischereischeins richtet sich die Gebühr nach dem Lebensalter des Antragstellers
Verlängerung eines Fischereischeins
Es können nur "neue" Fischereischeine (einseitige Fischereischeine) verlängert werden.
Sofern Sie noch einen faltbaren Fischereischein besitzen, muss zur Verlängerung ein neuer Fischereischein ausgestellt werden. In diesem Fall benötigen Sie ebenfalls ein aktuelles Passbild.
Gebühren:
- 45 Euro für 5 Jahre (neuer Fischereischein)
- 75 Euro für 5 Jahre (alter Fischereischein)
- Für die Ausstellung eines lebenslangen Fischereischeins richtet sich die Gebühr nach dem Lebensalter des Antragstellers
Umschreibung eines nichtbayerischen Fischereischeins
Ob eine Umschreibung in einen bayerischen Fischereischein möglich ist, muss gesondert im Einzelfall geprüft werden.
Stadt Geretsried
Einwohnermeldeamt
Rathaus
Karl-Lederer-Platz 1
Geretsried
08171 / 62 98 - 130
08171 / 62 98 - 502
| Montag | 07:30 - 12:30 Uhr | |
| Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 -16:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr | |
| Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Bürgersprechstunde
mit Erstem Bürgermeister Patrik Kohlert
Donnerstag
07:30-08:30 Uhr und
16:30-18:30 Uhr
nach Terminvereinbarung