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Pressestelle - Stadt Geretsried
Drehgenehmigungen für aktuelle Berichterstattung

 

 

Eine Drehgenehmigung ist immer dann erforderlich, wenn Sie auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in städtischen Gebäuden und Anlagen Film- und Fernsehaufnahmen erstellen und diese nicht der aktuellen journalistischen Berichterstattung dienen.

Für Aufnahmen im Rahmen der aktuellen journalistischen Berichterstattung ist in der Regel keine Drehgenehmigung erforderlich, sofern sie im öffentlichen Raum, im üblichen Umfang und ohne weitere Hilfsmittel wie etwa Scheinwerfer, Absperrungen, etc. stattfinden. Erforderlich ist die Genehmigung dagegen grundsätzlich in städtischen Gebäuden und Einrichtungen. Auch das Abstellen von Ü-Wagen auf öffentlichen Flächen oder in Grünanlagen ist genehmigungspflichtig.

Nähere Auskünfte erteilt die Pressestelle der Stadt Geretsried.

Eine Drehgenehmigung ist immer dann erforderlich, wenn Sie auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in städtischen Gebäuden und Anlagen Film- und Fernsehaufnahmen erstellen und diese nicht der aktuellen journalistischen Berichterstattung dienen.

Für Aufnahmen im Rahmen der aktuellen journalistischen Berichterstattung ist in der Regel keine Drehgenehmigung erforderlich, sofern sie im öffentlichen Raum, im üblichen Umfang und ohne weitere Hilfsmittel wie etwa Scheinwerfer, Absperrungen, etc. stattfinden. Erforderlich ist die Genehmigung dagegen grundsätzlich in städtischen Gebäuden und Einrichtungen. Auch das Abstellen von Ü-Wagen auf öffentlichen Flächen oder in Grünanlagen ist genehmigungspflichtig.

Nähere Auskünfte erteilt die Pressestelle der Stadt Geretsried.

Drehgenehmigungen
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Rathaus

Zimmer 124

Karl-Lederer-Platz 1

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08171 / 62 98 - 508


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Montag 07:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:

Donnerstags,

16:00 - 18:00 Uhr

nach Terminvereinbarung

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