Pressestelle - Stadt Geretsried
Drehgenehmigungen für aktuelle Berichterstattung
Eine Drehgenehmigung ist immer dann erforderlich, wenn Sie auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in städtischen Gebäuden und Anlagen Film- und Fernsehaufnahmen erstellen und diese nicht der aktuellen journalistischen Berichterstattung dienen.
Für Aufnahmen im Rahmen der aktuellen journalistischen Berichterstattung ist in der Regel keine Drehgenehmigung erforderlich, sofern sie im öffentlichen Raum, im üblichen Umfang und ohne weitere Hilfsmittel wie etwa Scheinwerfer, Absperrungen, etc. stattfinden. Erforderlich ist die Genehmigung dagegen grundsätzlich in städtischen Gebäuden und Einrichtungen. Auch das Abstellen von Ü-Wagen auf öffentlichen Flächen oder in Grünanlagen ist genehmigungspflichtig.
Nähere Auskünfte erteilt die Pressestelle der Stadt Geretsried.
Stadt Geretsried
Thomas Loibl - Pressesprecher
Rathaus
Zimmer 124
Karl-Lederer-Platz 1
Geretsried
08171 / 62 98 - 421
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thomas.loibl@geretsried.de

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Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 -16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr | |
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Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:
Donnerstags,
16:00 - 18:00 Uhr
nach Terminvereinbarung