Kinder- und Jugendförderung
in Geretsrieder Vereinen
Vereine aufgepasst!
Es gibt Neuerungen bezüglich den Förderrichtlinien
In der Stadtratssitzung im Mai 2023 wurden neue Jugendförderrichtlinien beschlossen. Diese nennen sich nun Kinder- und Jugendförderrichtlinien (siehe unten).
Hier die wichtigsten Inhalte und Unterschiede kurz und knapp:
- Ein Antrag kann nun nur noch durch Verwendung des Vordrucks gestellt werden. Dieser ist auf unserer Website (siehe unten) downloadbar.
- Der Antrag muss bis zum 31. Januar des Förderjahres gestellt werden – nicht mehr bis zum 31. März.
- Die neuen Richtlinien definieren förderfähige Maßnahmen im Unterpunkt 2.5.
- Eine Spartenförderung fällt weg. Jeder Verein erhält stattdessen eine Grundförderung in Höhe von 100,00 €.
- Um den Fokus mehr auf die Mitglieder, sprich Kinder und Jugendliche, sowie deren Akquise zu richten, fördern wir jedes Kind und jeden Jugendlichen nun mit 20,00 € statt ehemals 15,00 €.
- Eine Ansparung der Kinder- und Jugendförderung ist möglich. Wie das funktioniert wird im Punkt 2.7 definiert.
- Wer Kinder- und Jugendförderung erhält, soll künftig verpflichtend an spezifischen Veranstaltungen der Stadt mitwirken. Hierzu zählen beispielsweise der Ferienpass, der Kinder- und Jugendtag und/oder das Jugendleiterforum.
- Die Kinder- und Jugendförderung ist unabhängig. Ein Bezug zur Sportförderung besteht NICHT. Zu beachten gilt hier nur, dass Belege nicht doppelt eingereicht werden dürfen.
- Auch der Verwendungsnachweis, der als Musterformular gedownloadet werden kann (siehe unten), muss künftig ausgefüllt abgegeben werden. Hier läuft die Frist am 31. März des Folgejahres ab. Der Verwendungsnachweis verlangt künftig KEINE GuV, Bilanz, Jahresrechnung etc. mehr. Wichtig ist bei der Belegung der Ausgaben nur, dass Rechnungen, Quittungen etc. aufgehoben und mit eingereicht werden.
Stadt Geretsried
Jugendpflege
Außenstelle: Karl-Lederer-Platz 18, PulsG
Postanschrift: Karl-Lederer-Platz 1
Geretsried
08171 / 62 98 - 153
08171 / 62 98 - 507

Montag | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 -16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:
Donnerstags,
16:00 - 18:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.