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Sozial- und Rentenstelle

Sozial- und Rentenstelle

Die Sozial- und Rentenstelle Geretsried ist eine Anlaufstelle für Fragen zum Thema Rente und Soziales, um Sie bei grundlegenden Problemen zu unterstützen.

Damit wir Ihnen einen genauen Überblick darüber verschaffen, wann wir Ihnen weiterhelfen können und welche Unterlagen Sie zur Rentenantragstellung oder anderer Anträge benötigen, haben wir hier eine kleine Übersicht für Sie erstellt.

Bitte bedenken Sie, dass wir eine städtische Behörde und nicht die Deutsche Rentenversicherung sind und daher aus datenschutzrechtlichen Gründen keinen Zugriff auf Ihre Renteninformationen vor Ort haben. Wenn Sie uns jedoch die große Rentenauskunft vorlegen, können wir daraus relevante Daten herauslesen. Bitte versuchen Sie vornehmlich erst einmal Ihre Rentenversicherung telefonisch zu kontaktieren!

Rentenantragstellung

Sie können jederzeit bei uns einen Termin vereinbaren, um Ihre Rente digital zu beantragen. Dieser sollte ca. 3 Monate vor Rentenbeginn, nicht aber früher als 6 Monate davor, gestellt werden. Die dafür benötigten Unterlagen haben wir in zwei verschiedenen Listen je nach Rentenart, welche Sie auf dieser Seite einsehen und auch herunterladen können, zusammengestellt.

In der ersten Liste finden Sie alle erforderlichen Unterlagen, welche bei einer Regelaltersrente, Erwerbsminderungsrente oder bei den verschiedenen Frührentenarten notwendig sind.

vorlage-rente.pdf

In der zweiten Liste sind alle benötigten Unterlagen bei einer Hinterbliebenenrente (Witwenrente, Waisenrente) aufgeführt.

vorlage-hinterbliebenenrente.pdf

Sollten Sie die Rente nicht über unser Computerprogramm ausfüllen lassen wollen, können Sie diese auf den Seiten der DRV herunterladen oder Sie kontaktieren uns und wir senden Ihnen die notwendigen Formulare in Papierform oder als PDF zu:

Regelaltersrente

Erwerbsminderungsrente

Witwenrente

Den Antrag können Sie dann persönlich oder über uns an die entsprechende Stelle weiterleiten lassen. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall immer mit, bei welchem Rententräger Sie gemeldet sind (z.B. DRV Bayern Süd, DRV Bund usw.).

Hinweis: Die Rentenstelle hilft beim Ausfüllen über ein Programm der Deutschen Rentenversicherung, der Antragsteller muss jedoch selbst alle nötigen Unterlagen ordentlich vorbereitet und im Original zur Verfügung stellen. Nach dem Verfahren erhalten Sie einen Ausdruck des gesamten Rentenantrages, den Sie selbst sorgfältig auf Fehler überprüfen sollten. Alle eingegebenen Daten werden dann aus datenschutzrechtlichen Gründen wieder gelöscht und Sie müssen sich im weiteren Verfahren direkt an Ihren Rententräger wenden.

Kontenklärung:

Sollte die Rentenversicherung Sie auffordern Lücken/ Fehlzeiten zu klären, können Sie ebenfalls mit uns einen Termin vereinbaren. Bitte füllen Sie den Antrag vorab so weit wie möglich aus und bringen Sie für jede Lücke einen Nachweis im Original und in Kopie mit, sodass wir diese beglaubigen können. Die Beglaubigung kostet nichts. Sollten keine Nachweise mehr vorliegen, verfassen Sie bitte einen formlosen Brief in dem Sie die Sachlage erklären. Der Rententräger prüft dann, ob er die Zeiten dennoch anerkennt.

Bei der Klärung von Kindererziehungszeiten (V0800) ist es notwendig, dass der andere Elternteil auf der vorletzten Seite unterschreibt. Für den Termin legen Sie bitte auch die Geburtsurkunden der Kinder, sowie Ihren Personalausweis im Original vor.

Zusatzrenten:

Jegliche Art von Zusatzrenten (Riesterrente, Betriebsrente usw.) ist eine Privatangelegenheit und hat nichts mit der gesetzlichen Rente zu tun. Wir können daher keine Aussagen zu deren Auszahlung oder anderer Sachverhalte abgeben. Bitte kontaktieren Sie ihren Zusatzrententräger bezüglich derlei Auskünften. Bei einem Rentenantrag, muss lediglich angegeben werden, welcher Träger die Auszahlung leistet.

Rentenberatung

Unsere städtische Sozial- und Rentenstelle kann bei grundlegenden Belangen beratend zur Seite stehen, jedoch sind wir nicht die Deutsche Rentenversicherung und haben daher keinen direkten Zugriff auf Ihre Daten.

Wenn Sie uns die große Rentenauskunft (vielseitige Übersicht, nicht die 1-2-seitige Kurzübersicht, die jährlich versendet wird) mit der Übersicht der Rentenarten vorlegen, können wir Ihnen helfen zu ermitteln, wann Sie welche Rente antreten können und wie hoch diese ungefähr ausfallen wird.

Als städtische Stelle können wir keine Berechnungen erstellen, hierfür können Sie sich jedoch direkt an die Deutsche Rentenversicherung wenden, welche jeden Monat mehrmals in Bad Tölz Beratungstermine anbietet:

Kontakt:  0800 6789 100

Oder Sie fragen direkt bei Ihrem Rententräger an, ob diese eine Probeberechnung für Sie erstellen können.

Zum Thema Steuerrecht können wir Ihnen nicht behilflich sein, hierzu wenden Sie sich bitte direkt an einen Steuerberater oder an die Deutsche Rentenversicherung:

Besteuerung der Rente

 

Sozialhilfeantrag

Sie können bei uns einen Antrag auf Sozialhilfe (Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Bestattungskostenübernahme usw.) mit Anlagen erhalten. Diesen können Sie ausgefüllt wieder bei uns abgeben, wir leiten diesen dann für Sie weiter an das Sozialamt.

Die städtische Sozial- und Rentenstelle ist nicht das Sozialamt, dieses befindet sich im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen erreichbar unter der Nummer:

Tel: 08041-505-232 oder -235

Möchten Sie den Antrag mit Anlagen selbst herunterladen, haben wir hier die entsprechenden PDFs für Sie:

sozialhilfeantrag.pdf

hinweisblatt.pdf

bankauskunft.pdf

mietbescheinigung.pdf

fragebogen-hauseigentum.pdf

attest-krankenkost.pdf

sh-kurzinfo.pdf

sozialcard-flugblatt-allgemein.pdf

Die Caritas bietet zudem eine Ausfüllhilfe an.

Ein Antrag auf Heimkostenübernahme wird an den Bezirk Oberbayern und nicht an das Sozialamt in Bad Tölz gesendet, kann jedoch ebenfalls bei uns bezogen oder aber hier heruntergeladen werden:

sozialhilfeantrag-bezirk-oberbayern.pdf

Schwerbehindertenausweis

Sie können jederzeit einen Antrag auf Schwerbehinderung bei uns abholen oder uns mitteilen, wenn Sie eine Zusendung per Post wünschen. Es gibt auch in Bayern einen Onlineantrag mittlerweile, diesen finden hier: Antrag

Dieser ist auszufüllen mit Angaben aller Ärzte und Einrichtungen mit aktuellen Daten zur Ihrem Gesundheitszustand.

Bitte legen Sie ein Passbild und relevante Befundberichte bei, um einen schnellen und reibungslauf Ablauf zu gewähren und unterschreiben Sie alle dafür vorgesehenen Stellen. Gerne können wir Ihren Antrag an das Versorgungsamt (ZBFS) weiterleiten, welches diesen dann bearbeitet.

Einen Antrag auf vergünstigte Fahrten mit Bus und Bahn können Sie direkt bei Ihrem Versorgungsamt anfordern.

Parkausweise

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

in der Bundesrepublik Deutschland und der EU


Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland zwei verschiedene Parkausweise für schwerbehinderte Menschen, die verschiedene Voraussetzungen haben und mit unterschiedlichen Parkberechtigungen verbunden sind:

 

1. einen internationalen blauen Parkausweis (EU)

2. einen orangefarbenen Parkausweis (Deutschland)

 

1. Internationaler blauer Parkausweis (EU)

 

Im Jahr 2001 wurde der Parkausweis für behinderte Menschen nach europäischem Muster eingeführt. Der blaue EU-einheitliche Parkausweis bietet eine Vielzahl an Parkerleichterungen, die zum Teil auch in den EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Er berechtigt zum Beispiel auch zum Parken auf gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen. Bei der EU-Parkerleichterung ist ein Lichtbild erforderlich.

 

Folgende Personen können einen internationalen blauen Parkausweis erhalten:

 

1. Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung

(Merkzeichen aG)

 

2. Blinde Menschen (Merkzeichen BI)

 

3. Contergangeschädigte Menschen (d. h. Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie) und Personen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z. B. Amputation beider Arme)

 

 

 

2. Orangefarbener Parkausweis (DE)

 

Der orange bundeseinheitliche Schwerbehindertenparkausweis sieht eine Vielzahl von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen vor. Das Parken auf speziellen Schwerbehindertenparkplätzen ist jedoch nicht gestattet.

 

Folgende Personen können einen orangefarbenen Parkausweis erhalten:

 

1. Schwerbehinderte Menschen, die allein für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das

Gehvermögen auswirken) einen GdB von wenigstens 80 und die Merkzeichen

G und B zuerkannt bekommen haben.

2. Schwerbehinderte Menschen, die allein für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das

Gehvermögen auswirken) einen GdB von wenigstens 70 zuerkannt bekom-

men haben und gleichzeitig durch Funktionsstörungen des Herzens oder der

Atmungsorgane, die wenigstens einen GdB von 50 bedingen, beeinträchtigt

sind sowie die Merkzeichen G und B erhalten haben.

 

3. Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit Einzel-GdB 60

 

4. Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit Einzel-GdB 70

 

Folgende Rechte sind mit allen Parkausweisen verbunden:

 

- Parken bis zu drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286, 290 StVO}. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben.

- Überschreitung der zugelassenen Parkdauer im Bereich eines Zonenhaltver-

bots (Zeichen 290 StVO).

- Parken über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen, die durch Zeichen 314

"Parkplatz" oder Zeichen 315 "Parken auf Gehwegen” gekennzeichnet sind

und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet

ist.

= Parken während der Ladezeit in Fußgängerzonen, in denen das Be- oder Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist.

- Parken an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und ohne

zeitliche Begrenzung.

- Parken auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden.

- Parken in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.

 

Personen mit internationalem blauem Parkausweis dürfen zusätzlich die mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichneten Behindertenparkplätze benutzen. Wurde der Parkausweis aufgrund einer Conterganschädigung oder vergleichbaren Beeinträchtigung ausgestellt, müssen Parkscheiben nicht betätigt werden.

 

Wo gelten die Parkausweise?

 

1. Der internationale blaue Parkausweis wird in ganz Deutschland, in allen

Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und außerdem in folgenden

Staaten anerkannt: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bosnien-

Herzegowina, Georgien, Island, Japan, Kanada, Republik Korea, Kroatien,

Liechtenstein, Mazedonien, Mexiko, Moldau, Montenegro, Neuseeland, Nor-

GEZ-Befreiung

Anträge zur Befreiung von der Rundfunkgebühr können jederzeit abgeholt oder an Sie gesendet werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie einen der Gründe auf der zweiten Seite angeben und mit einem schriftlichen Nachweis versehen müssen.

Eine Beantragung per Online-Formular ist hier möglich:

GEZ-Befreiungsantrag

Landespflegegeld

Anträge für das Landespflegegeld liegen vor und können jederzeit abgeholt, an Sie gesendet oder heruntergeladen werden:

landespflegegeld.pdf

Obdachlosigkeit

Die städtische Notunterkunft steht vorübergehend Personen zur Verfügung, welche mittellos und obdachlos sind und keine andere Möglichkeit zur Unterbringung besitzen. Die Stadt arbeitet eng mit der Wohnungslosenhilfe der Caritas zusammen, welche Sie bitte als erste Anlaufstelle nutzen, um jede Möglichkeit einer alternativen Unterbringung zu prüfen. Termine können Sie dort unter folgender Nummer vereinbaren: 08171-9830-22

Die Notunterkunft gilt nicht als Dauerwohneinheit und jeder Nutzer ist verpflichtet bei der Annahme einer neuen Wohnung/ Einrichtung aktiv mitzuwirken. Regelmäßige Termine mit der Wohnungslosenhilfe der Caritas sind verpflichtend.

Die Stadt ist nicht zur Unterbringung nach dem Asylrecht oder von Fehlbelegern zuständig. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Landratsamt oder die Regierung von Oberbayern.

Allgemeine Informationen

Deutsche Rentenversicherung allgemein: DRV

Regelaltersrente: Wird von 65 auf 67 Lebensjahre gestaffelt erhöht, ab dem Jahrgang 1946 bis Jahrgang 1964. Hierfür müssen Sie mindestens 5 Jahre Wartezeiten besitzen.

Rente für besonders langjährig Versicherte: Wird von 63 auf 65 Lebensjahre gestaffelt erhöht, ab dem Jahrgang 1952 bis Jahrgang 1964. Hierfür müssen Sie mindestens 45 Jahre Wartezeiten und das vorgegebene Alter besitzen. Diese Rente wird dann ohne Abschlag gewährt.

Rente für langjährig Versicherte: Ab dem 63. Lebensjahr mit gestaffelten Abschlägen von 7,2 % im Jahrgang 1948 bis 14,4% im Jahrgang 1964. Hierfür müssen Sie mindestens 35 Jahre Wartezeiten besitzen.

Hinzuverdienstgrenze: Sollten Sie in eine Frührente gehen, dürfen Sie nach aktuellem Rechtsstand 6.300 €/ Jahr hinzuverdienen, ohne dass es Auswirkungen auf Ihre Rente hat. Ab dem Regelalter, gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr.

Wichtige Telefonnummern

Caritas Geretsried: 08171-9830-0 Mail: info@caritasmuenchen.de

Wohnungslosenhilfe: 08171-9830-22

Mail:

Christine.Pechmann@Caritasmuenchen.de

claudia.koenig-heinle@caritasmuenchen.de

Sozialamt Bad Tölz: 08041-505-232 oder -235

Krisendienst Psychiatrie: 0180-6553000

Nachbarschaftshilfe Ich für dich: 08171-6298-22

Mail: info@seniorenhilfe-oberland.de (Frau König-Heinle)

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd: 089-6781-0

Allgemeine Servicenummer: 0800 1000 480 70

ZBFS Obb (Versorgungsamt):  089-18966-0

Jobcenter: 08041 7854-777 Mail: Jobcenter-Bad-Toelz-Wolfratshausen@jobcenter-ge.de

Arbeitsamt: 0800 4555500

VDK: 08171-8628 Mail: GiselaLucht@web.de

BRK Bad Tölz: 08041-7655-0

Malteser Wolfratshausen: 0800-9966007 Mail: malteser.wolfratshausen@malteser.org

Mobile Seniorenhilfe des Lkr.: 08041-505-366 Mail: sabine.frick@lra-toelz.de

Frauenhaus Wolfratshausen: 08171-75-0

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

Die oben genannten Dokumente können vom Justizministerium bezogen werden: Formulare

Selbstverständlich schicken wir Ihnen die Dokumente gerne als PDF oder per Post zu, jedoch sollte die Patientenverfügung anhand der Textbausteine direkt auf der entsprechenden Seite erstellt werden: Patientenverfügung

Die Stadt Geretsried haftet nicht für diese Formulare und deren Richtigkeit, bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Justizministerium oder einen Notar.

Rentenstelle
Kontakt

Stadt Geretsried

Senioren, Soziales

Außenstelle: Karl-Lederer-Platz 18, PulsG

Postanschrift: Karl-Lederer-Platz 1

Geretsried

08171 / 62 98 - 180

08171 / 62 98 - 507


Illustration Rathaus | © Stadt Geretsried
Öffnungszeiten Rathaus
Montag 07:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:

Donnerstags,

16:00 - 18:00 Uhr

nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.