Aktuelles aus Geretsried
Bekanntmachung des ersten Bürgermeister Michael Müller
Der Erste Bürgermeister Michael Müller übt angesichts der Pandemie-Lage sein Hausrecht aus:
Für alle Besucher der Geretsrieder Stadtverwaltung gilt ab Montag, den 29.11.2021 die 3G-Regel. Ein entsprechender Nachweis (geimpft, getestet, genesen) ist vor dem Zutritt in die Büroräumlichkeiten vorzuweisen. Dies gilt für das Rathaus am Karl-Lederer-Platz 1 als auch für die Außenstellen der Stadtverwaltung im Gebäude Karl-Lederer-Platz 18 (Bereich Familie/Soziales/Sport) und im Gebäude Elbestraße 25b (Bereich Kultur).
Die 3G-Regelung besagt, dass man entweder
- ein gültiges, vollständiges Impfzertifikat oder
- eine gültige Genesenbescheinigung oder
- einen Testnachweis (PCR-Test max 48 Stunden alt, PoC-Antigentest max. 24 Stunden alt) vorlegen muss.
Der Zugang zum Rathaus erfolgt ausschließlich über den Haupteingang am Karl-Lederer-Platz; hier wird eine entsprechende Zugangskontrolle eingerichtet. In den Außenstellen ist unaufgefordert dem Sachbearbeiter der 3G Nachweis vorzulegen.
Geretsried, den 25.11.2021
Michael Müller
Erster Bürgermeister