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Aktuelles aus Geretsried

Rathaus
Ab Montag, 29.11.2021 gilt in der Stadtverwaltung 3G-Regel
25.11.2021

Bekanntmachung des ersten Bürgermeister Michael Müller

 

Der Erste Bürgermeister Michael Müller übt angesichts der Pandemie-Lage sein Hausrecht aus:

Für alle Besucher der Geretsrieder Stadtverwaltung gilt ab Montag, den 29.11.2021 die 3G-Regel. Ein entsprechender Nachweis (geimpft, getestet, genesen) ist vor dem Zutritt in die Büroräumlichkeiten vorzuweisen. Dies gilt für das Rathaus am Karl-Lederer-Platz 1 als auch für die Außenstellen der Stadtverwaltung im Gebäude Karl-Lederer-Platz 18 (Bereich Familie/Soziales/Sport) und im Gebäude Elbestraße 25b (Bereich Kultur).

Die 3G-Regelung besagt, dass man entweder 

  • ein gültiges, vollständiges Impfzertifikat oder
  • eine gültige Genesenbescheinigung oder
  • einen Testnachweis (PCR-Test max 48 Stunden alt, PoC-Antigentest max. 24 Stunden alt) vorlegen muss.

Der Zugang zum Rathaus erfolgt ausschließlich über den Haupteingang am Karl-Lederer-Platz; hier wird eine entsprechende Zugangskontrolle eingerichtet. In den Außenstellen ist unaufgefordert dem Sachbearbeiter der 3G Nachweis vorzulegen.

Geretsried, den 25.11.2021

Michael Müller
Erster Bürgermeister

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