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Vollzug des § 3 Absatz 1 i.V.m. § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch – BauGB
27. Änderung des Flächennutzungsplanes und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 157 "Solarpark Geretsried Süd"

Vollzug des § 3 Absatz 1 i.V.m. § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch – BauGB

 

27. Änderung des Flächennutzungsplanes und 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 157 „Solarpark Geretsried Süd“

 

der Stadtrat hat am 14.05.2024 beschlossen, für das in der Überschrift näher bezeichnete Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen sowie im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes. Dieser Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 157 „Solarpark Geretsried Süd“ sowie der Aufstellungsbeschluss für die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. 

 

Die Fläche der ehemaligen Kiesgrube eignet sich aufgrund der niedrigen Boden- und Ackerzahl sowie der verkehrstechnischen Lage zwischen B11 und späterer S-Bahnstrecke sehr gut für eine Freiflächensolaranlage. 

 

Es soll schon zu Beginn der Planung den Bürgern Gelegenheit gegeben werden, dieses Vorhaben mit der Stadt zu erörtern. Dazu stellt die Stadt die bisher vorhandenen Unterlagen (Vorhabenbezogenen Bebauungsplan einschließlich Begründung, sowie Umweltbericht vom 11.03.2025) öffentlich aus. Damit wird versucht, die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung darzulegen. Während dieser Ausstellung gibt die Stadt Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird 

 

vom 08. August 2025 bis einschließlich 19. September 2025

 

auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter www.geretsried.de (Aktuelles aus Geretsried) oder  https://www.geretsried.de/aktuelle-bauleitverfahren durchgeführt. Dabei steht der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem zeichnerischen und textlichen Teil sowie die entsprechenden Begründungen und der Umweltbericht zur Verfügung. Die Unterlagen können auch im zentralen Internetprotal des Landes Bayern unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. (§ 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB).

 

Ferner hängen vorgenannte Unterlagen im Auslegungszeitraum im Rathaus der Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1, 82538 Geretsried, im 2. Stock im Foyer des Stadtbauamtes während der Dienstzeit Montag mit Donnerstag von 9.30 bis 12.30 Uhr, Donnerstag vom 14.00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Einzelerörterungen vor Ort im Rathaus sind nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter 08171-6298-310 bzw. per E-Mail unter Stadtplanung@geretsried.de möglich. 

 

Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1, 82538 Geretsried) oder als E-Mail Stadtplanung@geretsried.de eingereicht werden. Bei der Aufnahme einer Stellungnahme zur Niederschrift wird um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung unter 08171-6298-310 bzw. per E-Mail unter Stadtplanung@geretsried.de gebeten. Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung durch das Stadtbauamt dem Geretsrieder Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung). Der Stadtrat entscheidet, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung der Bauleitpläne führt.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung i.V.m. § 3 BauGB und dem Bay. Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können aus dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches öffentlich ausgehängt wird.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Rainer Goldstein

Abteilungsleiter Bauen