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Aktuelle Bauleitverfahren der Stadt Geretsried
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 122/1. Änderung für das Wohn- und Geschäftshaus Egerlandstraße 84

Vollzug des § 3 Abs. 2 i.V.m.  § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch - BauGB 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 122/1. Änderung der Stadt Geretsried für das Wohn- und Geschäftshaus Egerlandstraße 84 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches

 

-       erneute Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB

 

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 122/1. Änderung für das Wohn- und Geschäftshaus wurde in der Zeit vom 30. August 2024 bis 04. Oktober 2024 öffentlich ausgelegt.

 

Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird das Ziel verfolgt, einen Übergang von der fünfgeschossigen Bebauung im Süden zur geplanten dreigeschossigen Bebauung im Norden zu schaffen und die Bebauung bis zum Kirchplatz näher an die Egerlandstraße heranzurücken.

 

Den Bürgern soll Gelegenheit gegeben werden, dieses Vorhaben mit der Stadt zu erörtern. Dazu stellt die Stadt die bisher vorhandenen Unterlagen (Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungspläne einschließlich Begründung) öffentlich aus. Damit wird versucht, die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung darzulegen. Während dieser Ausstellung gibt die Stadt Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.

 

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 BauGB wird 

 

vom 18. August 2025 bis einschließlich 26. September 2025

 

auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter www.geretsried.de (Aktuelles aus Geretsried) oder  https://www.geretsried.de/aktuelle-bauleitverfahren durchgeführt. Dabei steht der Bebauungsplanentwurf mit dem zeichnerischen und textlichen Teil, Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie die entsprechende Begründung zur Verfügung. Die Unterlagen können auch im zentralen Internetprotal des Landes Bayern unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. (§ 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB).

 

Ferner hängen vorgenannte Unterlagen im Auslegungszeitraum im Rathaus der Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1, 82538 Geretsried, im 2. Stock im Foyer (Aufzug) des Stadtbauamtes während der Dienstzeit Montag mit Donnerstag von 9.30 bis 12.30 Uhr, Donnerstag vom 14.00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Einzelerörterungen vor Ort im Rathaus sind nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter 08171-6298-310 bzw. per E-Mail unter Stadtplanung@geretsried.de möglich. 

 

Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Bauleitplanverfahren abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1, 82538 Geretsried) oder als E-Mail Stadtplanung@geretsried.de eingereicht werden. Bei der Aufnahme einer Stellungnahme zur Niederschrift wird um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung unter 08171-6298-310 bzw. per E-Mail unter Stadtplanung@geretsried.de gebeten. Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung durch das Stadtbauamt dem Geretsrieder Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung). Der Stadtrat entscheidet, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung der Bauleitpläne führt.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung i.V.m. § 3 BauGB und dem Bay. Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können aus dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches öffentlich ausgehängt wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

 

Rainer Goldstein

Abteilungsleiter Bauen