Aktuelles aus Geretsried
Update:
Um eine bessere Durchfahrt der Autos in den besonders engen Nebenstraßen zu gewährleisten ist es notwendig, die Gehsteige teilweise bei großen Schneemassen zuzuschütten, zumal die Fahrbahnen noch mit geparkten Autos zusätzlich eng gemacht werden. So kommen zwei Fahrzeuge wieder besser aneinander vorbei sowie z.B. Müllauto, Feuerwehr etc.
Die Bürger werden in diesem Fall auch von ihrer Räum- und Streupflicht für den Gehsteig entbunden sie müssen aber auf der Fahrbahn (lt. Gemeindeverordnung) einen ca. 1 Meter breiten Streifen räumen und splitten.
Grundsätzlich aber gilt:
Die Stadt Geretsried bittet Ihre Bürger aufgrund der Gemeindeverordnung, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu räumen und gegebenenfalls zu streuen. Zu diesem Zweck sind bei Schnee, Schneeglätte oder Glatteis
- - an Werktagen von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr und
- - an Sonn- und Feiertagen von 08.00 Uhr bis 20 Uhr
die Gehbahnen soweit als möglich von Schnee und Eis freizumachen sowie bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit ätzenden Mitteln zu bestreuen. Bei Glatteis bzw. besonderer Glättegefahr ist das Streuen von Tausalz zulässig.
Dies ist sobald und so oft zu wiederholen, dass eine Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz besteht.
Der Schnee ist bitte so zu lagern, dass es nicht zu Behinderungen des Winterdienstes oder zur Gefährdung des Straßenverkehrs kommt. Der Schnee aus den privaten Hofeinfahrten darf nicht auf der Straße gelagert werden.
Auch bitten wir die Autofahrer ihre Fahrzeuge, besonders in engen Nebenstraßen, so zu parken, dass ein Winterdienst ohne Einschränkungen durchgeführt werden kann.
Wir bitten Sie, im Interesse aller Einwohner um Berücksichtigung.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen aus dem Rathaus,
Ihr Ordnungsamt der Stadt Geretsried