Aktuelle Bauleitverfahren der Stadt Geretsried
Bebauungsplan Nr. 133/6. Änderung für das Gewerbegebiet Gelting-Ost
Vollzug des § 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 133 der Stadt Geretsried für das Gewerbegebiet Gelting-Ost
- Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Geretsried hat am 28.10.2025 beschlossen, für das Gewerbegebiet Gelting-Ost gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 133 beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 133 wurde am 3.11.2025 bekanntgemacht.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan vom 28.10.2025 und ist darin durch eine rot durchbrochene Linie umgrenzt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 133/6. Änderung umfasst eine Fläche von ca. 12,9 ha. Die sechste Änderung des Bebauungsplanes soll zukünftig den bisherigen Bebauungsplan 133 ersetzen.
Im Einzelnen umfasst der Bebauungsplan folgende Grundstücke auf dem Stadtgebiet Geretsried, Gemarkung Gelting:
798, 798/1, 798/2, 877/45, 877/49, 877/51, 877/52, 877/56, 877/57, 978, 978/1,1280/2, 1280/5, 1280/6, 1280/7, 1280/8, 1280/9, 1280/10, 1280/11, 1280/12, 1280/13, 1280/14, 1280/15, 1280/18, 1280/19, 1280/20
Verfahrensstand
Der Stadtrat der Stadt Geretsried hat am 28.10.2025 beschlossen, für das Gewerbegebiet Gelting-Ost gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 133 beschlossen. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt durch Beschluss des Stadtrates im Regelverfahren nach §2 Abs.1 BauGB.
Im Rahmen des vorangegangenen und nun eingestellten Verfahrens zur 5. Änderung des Bebauungsplanes 133 wurde der Bebauungsplanentwurf vom 05.09.2025 bis 06.10.2025 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand ebenfalls vom 05.09.2025 bis 06.10.2025 statt. Der Stadtrat hat die eingegangenen Stellungnahmen und die durch den Entwicklungs- und Planungsausschuss am 23.10.2025 erfolgte Behandlung und Abwägung der Stellungnahmen nach §1 Abs. 7 BauGB zur Kenntnis genommen und die Abwägung gebilligt.
Da die Unterrichtung und Erörterung der Planung mit der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlichen Belange bereits im Rahmen dieses Verfahrens zur 5. Änderung des Bebauungsplan 133 erfolgt ist, hat der Stadtrat beschlossen im Rahmen der 6. Änderung des Bebauungsplans 133 von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange (nach § 3.1 BauGB und § 4.1 BauGB) gemäß §3 Abs. 1 Nr. 2 abzusehen.
Aufgrund der erfolgten Abwägung hat der Stadtrat am 28.10.2025 beschlossen, den Entwurf zur 6. Änderung mit Begründung und Umweltbericht sowie den entsprechenden umweltrelevanten Unterlagen nach 3 § Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen und parallel die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Ziele
Mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Geretsried für das Gewerbegebiet Gelting-Ost bestehen und ergeben sich folgende städtebauliche Ziele, die die Bauleitplanung erforderlich machen:
· Nachverdichtung und Flächenpotenziale gemeinsam mit Eigentümern in Wert setzen
· Attraktivität des GE, auch optisch, verbessern
· Gewerbegebiet als Standort für produzierende Unternehmen weiterentwickeln
· Produktion auch mehrgeschossig planen
· Bürostandorte entwickeln
· Ausschluss von Wohnnutzung, Anlagen für soziale Zwecke sowie Beherbergungsbetriebsnutzungen.
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB des Entwurfes der 6. Änderung des Bebauungsplanes 133 wird in der Zeit
vom 14.11.2025 bis 18.12.2025
auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter www.geretsried.de (Aktuelles aus Geretsried) oder https://www.geretsried.de/aktuelle-bauleitverfahren durchgeführt. Dabei steht folgenden Unterlagen
- Bebauungsplanentwurf mit dem zeichnerischen und textlichen Teil, Stand 29.10.2025, Büro U-Plan aus Königsdorf
- Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes 133, Stand 29.10.2025
- Umweltbericht mit Informationen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt; Fläche; Boden; Wasser; Klima und Lufthygiene; Landschaft; Mensch und Gesundheit; Kultur- und Sachgüter sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, vom 29.10.2025, Büro U-Plan aus Königsdorf
- Schalltechnische Untersuchung, Steger und Partner GmbH, 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 133 – Umstellung der Geräuschkontingentierung von immissionswirksamen flächenbezogenen Schalleistungspegeln auf das Verfahren nach DIN 45691, Stand 29.10.2025
zur Verfügung. Die Unterlagen können auch im zentralen Internetprotal des Landes Bayern unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. (§ 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB).
Ferner hängen vorgenannte Unterlagen im Auslegungszeitraum sowie im Rathaus der Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1, 82538 Geretsried, im 2. Stock im Foyer des Stadtbauamtes während der Dienstzeit Montag mit Donnerstag von 9.30 bis 12.30 Uhr, Donnerstag vom 14.00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Einzelerörterungen vor Ort im Rathaus sind nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter 08171-6298-310 bzw. per E-Mail unter Stadtplanung@geretsried.de möglich.
Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1, 82538 Geretsried) oder als E-Mail Stadtplanung@geretsried.de eingereicht werden. Bei der Aufnahme einer Stellungnahme zur Niederschrift wird um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung unter 08171-6298-310 bzw. per E-Mail unter Stadtplanung@geretsried.de gebeten. Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung durch das Stadtbauamt dem Geretsrieder Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung). Der Stadtrat entscheidet, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung der Bauleitpläne führt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Umweltrelevante Informationen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB:
- Umweltbericht mit Informationen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt; Fläche; Boden; Wasser; Klima und Lufthygiene; Landschaft; Mensch und Gesundheit; Kultur- und Sachgüter sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, vom 29.10.2025.
- Schalltechnische Untersuchung, Steger und Partner GmbH, 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 133 – Umstellung der Geräuschkontingentierung von immissionswirksamen flächenbezogenen Schalleistungspegeln auf das Verfahren nach DIN 45691, Stand 29.10.2025 mit Informationen zum Schutzgut Mensch und Gesundheit.
Folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen sind zum Vorentwurf im Rahmen der Beteiligung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes der Behörden und Träger sonstiger Belange eingegangen und können ebenfalls während der Auslegungszeit eingesehen werden:
- Landratsamt Bad-Tölz-Wolfratshausen, Sachgebiet 35 – Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 01.10.2025, Schutzgut: Mensch und Gesundheit
- Landratsamt Bad-Tölz-Wolfratshausen, Sachgebiet 31 Bodenschutz – Schreiben vom 25.09.2025, Schutzgut: Mensch und Gesundheit
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung i.V.m. § 3 BauGB und dem Bay. Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können aus dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches öffentlich ausgehängt wird.
Geretsried, den 03.11.2025
Rainer Goldstein
Abteilungsleiter