Stundungen
Wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Stadt Geretsried nicht nachkommen können, da Ihnen die Mittel nicht oder momentan nicht zur Verfügung stehen, habe Sie die Möglichkeit diese zu stunden.
Sie stellen schriftlich einen Antrag auf Ratenzahlung und legen da, welchen Betrag Sie monatlich aufbringen können.
Für eine Stundung sind Zinsen zu berechnen. Diese betragen pro Monat 0,5 % der auf volle 50,00 € abgerundeten jeweils rückständigen Forderung.
Stadt Geretsried
Finanzwesen
Rathaus
Zimmer 114
Karl-Lederer-Platz 1
Geretsried
08171 / 62 98 - 264
08171 / 62 98 - 506
| Montag | 07:30 - 12:30 Uhr | |
| Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 -16:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr | |
| Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Bürgersprechstunde
mit Erstem Bürgermeister Patrik Kohlert
Donnerstag
07:30-08:30 Uhr und
16:30-18:30 Uhr
nach Terminvereinbarung