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Aktuelles aus Geretsried

Verkehr
Wallensteinstraße: Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbotes
27.10.2025

Die Stadt Geretsried erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 StVO, § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StVO i. V. m. Art. 2 Satz 1 Nr. 1, Art. 3 Abs.1 Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Auf der nachgenannten Straße / öffentlichen Verkehrsfläche werden folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen angeordnet:

Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbotes

Standort: Wallensteinstraße, einseitig vor Hausnr. 6B (Flur-Nr. 110/202), Gemarkung Geretsried, 82538 Geretsried.

Die Kennzeichnung erfolgt über die Verkehrszeichen 286-10 (Eingeschränktes Haltverbot Anfang), 286-20 (Eingeschränktes Haltverbot Ende)

Begründung: Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen und Plätze aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten. Das gleiche Recht haben sie hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen (§ 45 Abs.1 Satz 1 und 2 Nr.5 StVO). Die beschränkende Anordnung beachtet das Übermaßgebot und die Interessen der Betroffenen (z.B. Anlieger); sie ist verhältnismäßig.

Der Beschilderungsplan 23-25 ist Bestandteil dieser Anordnung und darf nur mit Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde geändert oder ergänzt werden. Er kann zu den Dienstzeiten im Rathaus eingesehen werden.

der Plan zeigt wo das eingesdchränkte Halteverbot eingerichtet ist | © Stadt Geretsried