Aktuelles aus Geretsried
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung einer Verkehrsbeschränkung
Die Stadt Geretsried ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Satz 1 und 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 StVO folgende Verkehrsbeschränkung an:
Sperrung einer Straße
Bezeichnung der Straße: Geretsried, Buchberg
Ort der Maßnahme: Buchberg 11 und Kreuzung Buchberg / Mitterfeldweg (siehe beiliegenden Plan)
Dauer der Maßnahme: vom 19.05.2025 bis 24.10.2025
Grund der Maßnahme: Verlegung Trinkwasserleitung und Kanal einschl. Hausanschlussleitungen sowie anschl. Straßenbau
Die Kennzeichnung, Verkehrsführung, Verkehrsregelung geschieht gem. Regelplan B I/15 modifiziert
Der Verkehr wird umgeleitet über: Unterführung B11 nach Buchberg rechts über Geh- und Radweg und über Leitenstraße.
Weitere Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs:
Geh- und Radweg wird für Anwohner- / Anliegerverkehr freigegeben. Das VZ 240 ist für den Zeitraum außer Kraft zu setzen.
Anwohner/Anlieger bis Baustelle frei oder diese werden unter die Unterführung der B11 geleitet.
Es werden je nach Baufortschritt und auch über Wochenenden beidseitig Zufahrtsmöglichkeiten geschaffen.
Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung. Weitere ergänzende Anordnungen der Polizei sind zu befolgen und sofort umzusetzen!