Aktuelles aus Geretsried
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung einer Verkehrsbeschränkung
Die Stadt Geretsried ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Satz 1 und 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 StVO folgende Verkehrsbeschränkung an:
Sperrung einer Straße
Bezeichnung der Straße: Geretsried, Radweg B11
Ort der Maßnahme: Siehe Verkehrszeichenplan
Dauer der Maßnahme: vom 29.07.2025, 14:30 Uhr bis 29.07.2025, 17:30 Uhr
Grund der Maßnahme: Durchführung eines Spendenlaufes des Gymnasium Geretsried
Die Kennzeichnung, Verkehrsführung, Verkehrsregelung geschieht gem. Regelplan B I/15, Verkehrszeichenplan. Der Verkehr wird umgeleitet über: Jahnstraße, Adalbert-Stifter-Straße, Ahornweg. Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung. Weitere ergänzende Anordnungen der Polizei sind zu befolgen und sofort umzusetzen!