Aktuelles aus Geretsried
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung einer Verkehrsbeschränkung
Die Stadt Geretsried ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Satz 1 und 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 StVO folgende Verkehrsbeschränkung an:
Sperrung einer Straße
Bezeichnung der Straße: Geretsried, Elbestraße
Ort der Maßnahme: Siehe Verkehrszeichenplan
Dauer der Maßnahme vom 13.10.2025 bis 07.11.2025
Grund der Maßnahme: Kanalarbeiten
Die Kennzeichnung, Verkehrsführung, Verkehrsregelung geschieht gem. Regelplan B I/15
Der Verkehr wird umgeleitet über:
- motorisierte Fahrzeuge über Banater Str./ Böhmerwaldstr.
- Fußgänger und Radfahrer über Schlesische Str./ Geltinger Weg
Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung. Weitere ergänzende Anordnungen der Polizei sind zu befolgen und sofort umzusetzen!