Aktuelles aus Geretsried
Die Bundesregierung hat mit Kabinettbeschluss vom 18. November 2022 die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler (Härtefallfonds) geschaffen.
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler können auf Antrag eine pauschale Einmalzahlung erhalten, wenn
- sie vor dem 1. April 1962 geboren sind und
- vor dem 1. April 2012 als nach § 4 des Bundesvertriebenengesetzes anerkannte Spätaussiedler in Deutschland aufgenommen worden sind,
- ihr monatlicher Rentenzahlbetrag (nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung) am 1. Januar 2021 insgesamt unter 830 Euro betragen hat.
Der Antrag ist bis zum 30.September 2023 zu stellen.
Die Antragsformulare finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: www.bmas.de oder wir senden Ihnen gerne die Unterlagen ausgedruckt oder per E-Mail zu: rente@geretsried.de