Rathaus Geretsried im Winter mit Schnee und Tannenbaum | © Stadt Geretsried
© Stadt Geretsried

Aktuelles aus Geretsried

Verkehr
Breslauer Weg: Einrichtung eines Zusatzzeichens „Kein Winterdienst“
04.11.2025

Die Stadt Geretsried erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 StVO, § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StVO i. V. m. Art. 2 Satz 1 Nr. 1, Art. 3 Abs.1 Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) folgende  verkehrsrechtliche Anordnung:

Auf der nachgenannten Straße / öffentlichen Verkehrsfläche werden folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen angeordnet:

Einrichtung eines Zusatzzeichens „Kein Winterdienst“

Standort: Breslauer Weg, an den Einmündungen zu den Flur-Nrn. 108/105; 108/130; 108/136; 108/180, Gemarkung Geretsried, 82538 Geretsried. Die Kennzeichnung erfolgt über das Zusatzzeichen 1000-02 („Kein Winterdienst“)

Begründung: Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen und Plätze aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten. Das gleiche Recht haben sie hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen (§ 45 Abs.1 Satz 1 und 2 Nr.5 StVO). Die beschränkende Anordnung beachtet das Übermaßgebot und die Interessen der Betroffenen (z.B. Anlieger); sie ist verhältnismäßig. Der Beschilderungsplan 25-25 ist Bestandteil dieser Anordnung und darf nur mit Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde geändert oder ergänzt werden. Er kann zu den Dienstzeiten im Rathaus eingesehen werden.

Der Plan zeigt wo die Zusatzzeichen „Kein Winterdienst“ eingerichtet wurden | © Stadt Geretsried