Aktuelles aus Geretsried
Die Stadt Geretsried erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 StVO, § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StVO i. V. m. Art. 2 Satz 1 Nr. 1, Art. 3 Abs.1 Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Auf der nachgenannten Straße / öffentlichen Verkehrsfläche werden folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen angeordnet:
Errichtung einer eingeschränkten Haltverbotszone mit Parken in gekennzeichneten Flächen 3 Std. mit Parkscheibe, nur PKW-Parken
Standort: Banater Straße, entlang Flurstück 199/26 (Ab Ecke Elbestraße bis Ecke Böhmerwaldstraße) Gemarkung Geretsried, 82538 Geretsried.
Die Kennzeichnung erfolgt über die Verkehrszeichen 290.1-40 (Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone, doppelseitig) mit dem Zusatzzeichen 1000-05 (Parken mit Parkscheibe Mo.-Fr. 3 Std. in gekennzeichneten Flächen, nur PKW).
Errichtung von zwei Behinderten-Parkplätzen
Standort: Banater Straße, Flur-Nr. 199/26, Gemarkung Geretsried, 82538 Geretsried.
Die Kennzeichnung erfolgt über die Verkehrszeichen 314 (Parken) mit dem Zusatzzeichen 1044-12 (2 Parkstände).
Errichtung einer Lieferzone
Standort: Banater Straße, Flur-Nr. 199/26, Seitenstreifen, Gemarkung Geretsried, 82538 Geretsried.
Die Kennzeichnung erfolgt über die Verkehrszeichen 286-10 „Eingeschränktes Haltverbot Anfang rechts“, 286-20 „Eingeschränktes Haltverbot Ende rechts“ und 1060-31 „auch auf dem Seitenstreifen“ mit dem Zusatzzeichen 1000-02 „Lieferverkehr frei“.
Errichtung von zwei Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge
Standort: Banater Straße, Flur-Nr. 199/26, Gemarkung Geretsried, 82538 Geretsried.
Die Kennzeichnung erfolgt über die Verkehrszeichen 314 (Parken), 1010-66 (elektrisch betriebene Fahrzeuge) mit den Zusatzzeichen 1000-02 „während der Ladetätigkeit“ und „mit Parkscheibe 5 Std.
Errichtung eines Parkplatzes für Carsharing Fahrzeuge
Standort: Banater Straße, Flur-Nr. 199/26, Gemarkung Geretsried, 82538 Geretsried.
Die Kennzeichnung erfolgt über die Verkehrszeichen 314 (Parken), 1010-70 (Carsharing) mit dem Zusatzzeichen 1000-03 „Reserviert für Carsharing Oberland“.
Straßenmarkierungen
Standort: Banater Straße, Flur-Nr. 199/26, Gemarkung Geretsried, 82538 Geretsried.
2x Zeichen 1044-10 (Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung)
1x Grenzmarkierung (Zickzack) im Bereich der Bushaltestelle am Haupteingang des OPUS.G
Begründung: Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen und Plätze aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten. Das gleiche Recht haben sie hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen (§ 45 Abs.1 Satz 1 und 2 Nr.5 StVO). Die beschränkende Anordnung beachtet das Übermaßgebot und die Interessen der Betroffenen (z.B. Anlieger); sie ist verhältnismäßig. Die Beschilderungspläne 02-26 (1) und 02-26 (2) sind Bestandteil dieser Anordnung und dürfen nur mit Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde geändert oder ergänzt werden. Sie können zu den Dienstzeiten im Rathaus eingesehen werden.