Rathaus Geretsried im Winter mit Schnee und Tannenbaum | © Stadt Geretsried
© Stadt Geretsried

Aktuelles aus Geretsried

Verkehr
Banater Straße: Einrichtung von zwei Verkehrszeichen und einer Sperrfläche
24.10.2025

Die Stadt Geretsried erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 StVO, § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StVO i. V. m. Art. 2 Satz 1 Nr. 1, Art. 3 Abs.1 Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Auf der nachgenannten Straße / öffentlichen Verkehrsfläche werden folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen angeordnet:

Einrichtung von zwei Verkehrszeichen „Achtung Fußgänger“

Standort: Banater Straße, an Flurstück 199/46 (Höhe Hausnr. 18), Gemarkung Geretsried, 82538 Geretsried.

Die Kennzeichnung erfolgt über das Verkehrszeichen 133-10 (Fußgänger)

Markierung einer Sperrfläche

Standort: Banater Straße, an Flurstück 199/46, Gemarkung Geretsried, 82538 Geretsried.

Begründung: Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen und Plätze aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten. Das gleiche Recht haben sie hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen (§ 45 Abs.1 Satz 1 und 2 Nr.5 StVO). Die beschränkende Anordnung beachtet das Übermaßgebot und die Interessen der Betroffenen (z.B. Anlieger); sie ist verhältnismäßig. Der Beschilderungsplan 22-25 ist Bestandteil dieser Anordnung und darf nur mit Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde geändert oder ergänzt werden. Er kann zu den Dienstzeiten im Rathaus eingesehen werden.

der Plan zeigt wo die Verkehrszeichen und die Sperrzone eingerichtet sind | © Stadt Geretsried