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Stundungen

Wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Stadt Geretsried nicht nachkommen können, da Ihnen die Mittel nicht oder momentan nicht zur Verfügung stehen, habe Sie die Möglichkeit diese zu stunden.
Sie stellen schriftlich einen Antrag auf Ratenzahlung und legen da, welchen Betrag Sie monatlich aufbringen können.

Für eine Stundung sind Zinsen zu berechnen. Diese betragen pro Monat 0,5 % der auf volle 50,00 € abgerundeten jeweils rückständigen Forderung.

Stundungen
Kontakt

Stadt Geretsried

Finanzwesen

Rathaus

Zimmer 114

Karl-Lederer-Platz 1

Geretsried

08171 / 62 98 - 264

08171 / 62 98 - 506


Illustration Rathaus | © Stadt Geretsried
Öffnungszeiten Rathaus
Montag 07:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:

Donnerstags,

16:00 - 18:00 Uhr

nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.