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Spendenbescheinigung

Wenn Sie der Stadt Geretsried eine Spende für gemeinnützige Zwecke wie z.B. zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Kunst und Kultur, der Erziehung und Berufsausbildung, des Tierschutzes, des Sports, der Heimatpflege und der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, zukommen lassen, erhalten Sie von der Stadt eine Spendenbescheinigung, die Sie in Ihrer Steuererklärung zum Ansatz bringen können.

Spendenbescheinigungen
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Stadt Geretsried

Finanzwesen

Rathaus

Zimmer 114

Karl-Lederer-Platz 1

Geretsried

08171 / 62 98 - 264

08171 / 62 98 - 506


Illustration Rathaus | © Stadt Geretsried
Öffnungszeiten Rathaus
Montag 07:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:

Donnerstags,

16:00 - 18:00 Uhr

nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.