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Wiederannahme des Geburtsnamens oder früheren Familiennamens
Standesamt

Beschreibung

Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind, Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst oder durch ein rechtskräftiges Urteil aufgehoben wurde, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens oder Lebenspartnerschaftsnamens geführt haben.

 

Zuständigkeiten

Sie können die Erklärung bei jedem Standesamt abgeben. Sie wird aber erst wirksam, wenn sie beim Standesamt eingetragen wird, welches Ihr Ehe- beziehungsweise Ihr Lebenspartnerschaftsregister führt.

 

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Beglaubigter Ausdruck des Eheregisters oder des Lebenspartnerschaftsregisters mit Auflösungsvermerk (Wenn Sie bei uns geheiratet oder Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben, liegt Ihr Register hier vor. Ist Ihre Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen worden oder sind Sie nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, dann setzen Sie sich bitte zwecks weiterer Beratung mit uns in Verbindung.)

  • rechtskräftiges Scheidungsurteil (falls die Scheidung noch nicht im Eheregister eingetragen ist)

  • rechtskräftiges Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft (falls die Aufhebung der Lebenspartnerschaft noch nicht im Lebenspartnerschaftsregister eingetragen ist)

 

Gebühren

Beurkundung einer Namenserklärung:                   30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensänderung:          12,00 Euro

 

Rechtsgrundlagen

§ 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

 

 

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Urkunden
Kontakt

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Standesamt

Rathaus

Zimmer 010 - 012

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08171 / 62 98 - 120

08171 / 62 98 - 503


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Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:

Donnerstags,

16:00 - 18:00 Uhr

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Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.