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Anmeldung zur Eheschließung
Standesamt

Beschreibung

Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.

Die Eheschließenden müssen die dafür erforderlichen Papiere beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie beide persönlich beim Standesamt vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen schriftlich ermächtigen. Eine entsprechende Vollmacht dafür lassen wir Ihnen gerne zukommen.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann nach Absprache auch in einem anderen Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.

 

Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung der Eheschließung?

Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig und Deutsche Staatsangehörige sind:

  • Gültigen Reisepass oder Personalausweis
  • Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes und der Staatsangehörigkeit, ausgestellt von der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes, zur Vorlage beim Standesamt, zum Zwecke der Eheschließung.
    • Wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Geretsried gemeldet sind, kann dieses Dokument im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt ausgestellt werden.
  • aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate); erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes (Achtung: das ist KEINE Geburtsurkunde!)
  • Falls deutscher Staatsbürger und im Ausland geboren: Geburtsurkunde im Original, Beglaubigung und Übersetzung der Geburtsurkunde
  • Für den Fall, dass Sie bereits gemeinsame Kinder haben:
    aktuelle Geburtsurkunde der gemeinsamen Kinder. In den Geburtsurkunden der Kinder (die Sie beim Geburtsstandesamt des jeweiligen Kindes erhalten), müssen beide Elternteile eingetragen sein. Haben Sie schon eine Sorgeerklärung für gemeinsame Kinder abgegeben, legen Sie diese bitte ebenfalls vor.

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben zusätzlich:

  • Einen urkundlichen Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe/Lebenspartnerschaft.
    • Das ist ein aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk, Rechtskraft und Aktenzeichen der Scheidung oder ggf. Sterbeeintrag des vorverstorbenen Ehepartners (erhältlich bei dem deutschen Standesamt bei dem die letzte Ehe geschlossen wurde; nicht älter als 6 Monate).
  • In Ausnahmefällen, z.B. weil die Ehe im Ausland geschlossen wurde, und in Deutschland kein Familienbuch auf Antrag angelegt wurde, können die Angaben zur Vorehe auch durch die Vorlage einer Heiratsurkunde in Verbindung mit dem rechtskräftigen Scheidungsurteil oder der Sterbeurkunde des früheren Ehegatten nachgewiesen werden.
  • Bei einer vorangehenden gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft legen Sie bitte eine aktuelle Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters mit Auflösungsvermerk vor. Wenn die vorangehende Lebenspartnerschaft in Bayern begründet wurde, erhalten Sie diese Abschrift beim Standesamt des Begründungsortes, bzw. beim Standesamt am Amtssitz des Notars, der diese Lebenspartnerschaft begründet hat.

 

Von einem Ehepartner mit ausländischer Staatsangehörigkeit:

Bürger mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen konkreten Termin für die Eheschließung vereinbaren.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall zwecks benötigter Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung gerne per Mail an standesamt@geretsried.de

 

Fristen

Die geprüfte Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig. Da meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es daher ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und ab wann die Eheschließung frühestens angemeldet werden kann bzw. bis wann die Anmeldung spätestens erfolgt sein muss. Dabei ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit in Anspruch nehmen kann.

Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen der Anmeldung der Eheschließung und dem Trauungstermin i.d.R. mindestens 4 Wochen Vorlaufzeit erforderlich ist.

 

Kosten

Die Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung beträgt 55,00 EUR.

Ist zusätzlich ausländisches Recht zu beachten, erhöht sich die Gebühr um 30,00 EUR pro Person.

Eine Eheurkunde / Bescheinigung zur Namensführung kostet immer 12,00 EUR.

Wenn die Erweiterte Meldebescheinigung im Rahmen der Anmeldung ausgestellt wird, kostet diese jeweils 5,00 EUR pro Person.

Daneben können gerade bei Auslandsbeteiligung noch weitere Gebühren und Auslagen anfallen.

 

Rechtsgrundlagen

§§ 11 - 13 Personenstandsgesetz (PStG)

§§ 1303 - 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

 

 

Für alle offenen Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

 

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Anmeldung zur Eheschließung
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Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.