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Kinderreisepässe
Einwohnermeldeamt

Der maschinenlesbare Kinderreisepass wird seit dem 01.11.2007 nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt. Hierfür sind keine Fingerabdrücke notwendig.

Zum 1. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert.  Kinderreisepässe, die ab dem 1. Januar 2021 beantragt werden, können nur mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten jedoch ihre eingetragene Gültigkeit.

Der Verlängerungsaufkleber für den Kinderreisepass wird ebenso nur mit einer Gültigkeitsdauer von maximal einem Jahr ausgestellt, jedoch ist diese im gültigen Dokument mehrmals möglich. 

Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist ausschließlich vor Ablauf dieser Gültigkeitsdauer möglich. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig (§ 11 Nummer 3). In diesen Fällen muss eine Neuausstellung erfolgen. Siehe Ziffer 5.4.1 Abs. 2 PassVwV.

Soll das Reisedokument für das Kind eine sechsjährige Gültigkeitsdauer haben, kann ein regulärer (elektronischer) Reisepass beantragt werden.

Wichtige Information:

Bei Neuausstellung bzw. Verlängerung eines Kinderreisepasses ist die Anwesenheit des Kindes und eines Elternteils zwingend erforderlich.

Um das persönliche Erscheinen beider Elternteile zu ersparen, benötigen wir eine vollständig ausgefüllte Einverständniserklärung sowie eine Ausweiskopie der Unterzeichner, um die Unterschrift vergleichen zu können. Bitte achten Sie darauf, auf dem Antrag so, wie auf Ihrem Ausweis zu unterschreiben.

Benötigte Unterlagen:

Bei Neuausstellung

  • vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung
  • alter Kinderreisepass (soweit vorhanden)
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Geburtsurkunde
  • Sorgerechtsnachweis bei alleinerziehenden Eltern oder aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt oder Scheidungsurteil komplett im Original

Bei Verlängerung

  • vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung
  • noch gültiger Kinderreisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto

Gebühren:

Bei Neuausstellung

13 Euro, 8 Euro bei Vorlage des Familienpasses

Bei Verlängerung

6 Euro, 3 Euro bei Vorlage des Familienpasses

 

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Kontakt

Stadt Geretsried

Einwohnermeldeamt

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Zimmer 002 - 005

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Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:

Donnerstags,

16:00 - 18:00 Uhr

nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.