Grabauflösung
Friedhofsverwaltung
Das Grabrecht besteht für die Dauer der Ruhezeit der zuletzt bestatteten Verstorbenen oder Urne.
Eine vorzeitige Grabauflösung ist lediglich möglich, wenn bereits alle Ruhezeiten von Verstorbenen abgelaufen sind. Die Ruhezeit beträgt immer 12 Jahre ab dem Tag der letzten Bestattung (auch bei Urnen).
Für die vorzeitige Grabauflösung ist eine schriftliche Erklärung des Grabnutzungsberechtigten notwendig, die der Friedhofsverwaltung zugehen muss. Verwenden Sie bitte hierfür das untenstehende Dokument „Verzichtserklärung“.
Es besteht einzig die Möglichkeit, das Grab durch eine von Ihnen beauftragte Fachfirma (Steinmetzbetrieb) räumen zu lassen.
Eine Räumung der Grabstätte durch die Stadt Geretsried ist nicht möglich.
Gebühren:
Für die Grabräumung fallen von Seiten der Stadt Geretsried keine Gebühren an.
Die Grabräumung ist mit der von Ihnen beauftragten Fachfirma (Steinmetzbetrieb) zu vereinbaren.
Stadt Geretsried
Friedhofsverwaltung
Rathaus
Karl-Lederer-Platz 1
Geretsried
08171 / 62 98 - 120
08171 / 62 98 - 503
| Montag | 07:30 - 12:30 Uhr | |
| Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 -16:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr | |
| Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Bürgersprechstunde
mit Erstem Bürgermeister Patrik Kohlert
Donnerstag
07:30-08:30 Uhr und
16:30-18:30 Uhr
nach Terminvereinbarung