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Kommunalwahl 2020 & COVID-19: Informationen des Landratsamtes für Wahlberechtigte und Wahlhelfer
12.03.2020

Was Wahlberechtigte wegen Corona wissen sollten

Erst einmal: Ja, es wird gewählt – auch und gerade in den Wahllokalen in den Städten und Gemeinden!

Das Ansteckungsrisiko wird als gering eingeschätzt und ist nicht mit einer großen Veranstaltung vergleichbar, wie sie momentan vielfach abgesagt werden.
Einige wenige einfache Maßnahmen können das Infektionsrisiko weiter reduzieren, darauf weist die Wahlleitung des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt hin:

- Wählerinnen und Wähler dürfen ihren eigenen Kugelschreiber mitbringen und damit Ihre Kreuzchen auf den Wahlzetteln setzen.
- Sollte es zu einer Warteschlange kommen, sollten die Personen Abstand halten.
- Wer husten und Niesen muss, sollte dies in die Armbeuge oder in ein Taschentuch tun und dies anschließend entsorgen.
- Ganz wichtig: Hände waschen! Lange (mindestens 20 Sekunden), mit Seife und erst recht dann, wenn man husten oder niesen musste.

Wer Symptome wie Husten oder Fieber zeigt, sollte nicht ins Wahllokal gehen.

Machen Sie dennoch von Ihrem Stimmrecht Gebrauch. Sie können dazu bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen. Dafür muss eine von Ihnen bevollmächtigte Person die Unterlagen im Wahlamt persönlich abholen. Sie benötigt dafür diese Dokumente im Original:

- Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins bzw. der Briefwahlunterlagen
- eine gesonderte schriftliche Vollmacht zur Abholung der Briefwahlunterlagen
- den Nachweis über die plötzliche Erkrankung, etwa das ärztliche Attest.
- Antrag und Vollmacht müssen vollständig ausgefüllt und von der erkrankten Person handschriftlich unterschrieben sein.


Was gilt für die Wahlhelfer?

Sie sollten in erster Linie an regelmäßig ihre Hände lange und mit Seife waschen und zu anderen Personen Abstand halten, ganz besonders dann, wenn diese Husten oder Niesen.

Dazu wurde bereits in der ersten Märzwoche ein Schreiben des Innenministeriums mit Empfehlungen und ein entsprechendes Plakat mit allgemeinen Hinweisen zum Schutz vor Infektionskrankheiten versandt, das den Kommunen zur Verfügung gestellt wurde. Dieses wird am Sonntag gut sichtbar in den Wahllokalen hängen.

Zudem wurde dazu geraten, einen Handwaschplatz mit Seifenspender und Einmalhandtüchern in der Nähe der Wahlräume verfügbar zu machen.

 

Quelle:
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen unter https://www.lra-toelz.de/coronavirus

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