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Aktuelles aus Geretsried

Information
Corona-Sonderzahlung für NS-Verfolgte
15.12.2022

Aus gegebenem Anlass veröffentlichen wir einen Auszug aus der Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen. Alle Informationen und den vollständigen Text finden Sie auf der Website des Ministeriums.

 

Die Pandemie trifft die Überlebenden des NS-Terrors besonders hart. Eine neue Richtlinie sorgt dafür, dass neben jüdischen NS-Verfolgten jetzt auch nicht-jüdische NS-Verfolgte eine Corona-Sonderzahlung erhalten.

Leider werden in den sozialen Medien aktuell allerdings Falschinformationen über die Berechtigung zum Erhalt dieser Corona-Sonderzahlungen verbreitet.

Insbesondere viele Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion rufen derzeit im Bundesfinanzministerium an oder stellen entsprechende schriftliche Anträge, die aber keine Aussicht auf Erfolg haben.

Deshalb möchten wir ergänzend darauf hinweisen, dass insbesondere

- Personen, die erst nach 1945 geboren wurden,

- Personen, die zwischen 1945 bis 1955 in der Sowjetunion unter dem Kommandanturregime Zwangsarbeit leisten mussten,

- Personen, die als Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler aus der früheren Sowjetunion in die Bundesrepublik gekommen sind und hier Lastenausgleichsleistungen, Entschädigungen nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, Leistungen aus der Heimkehrerstiftung oder nach dem Heimkehrerentschädigungsgesetz oder vergleichbare Leistungen für Vertriebene oder Aussiedler erhalten haben,

keine Corona-Sonderzahlungen erhalten können.