Aktuelles aus Geretsried
"Ich halte meine Stadt sauber"
So lautet der Slogan, der sich auch auf den Hundesteuermarken der Stadt Geretsried befindet. Wir möchten alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer bitten, ihn umzusetzen!
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners zu entsorgen. Die ordnungsgemäße Anmeldung und Zahlung der Hundesteuer entbindet nicht von dieser Pflicht.
Wie jede Steuer ist die Hundesteuer eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung, wie etwa das Reinigen der Straßen von Hundekot, gegenübersteht. Sie wird nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwendet. Die Hundesteuer ist eine Aufwandsteuer.
Auch für Landwirte stellen die Hinterlassenschaften ein großes Problem dar, denn der Hundekot verrottet nicht auf den Wiesen. Wenn der Kot in das Futter der Kühe gelangt, kann dies fatale Folgen nach sich ziehen.
Die Stadt Geretsried hat im gesamten Stadtgebiet derzeit 41 Hundetüten-Spender aufgestellt. Bitte nutzen Sie dieses Angebot zur Entsorgung!
Eine Nichtbeachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann sogar ein Bußgeld nach sich ziehen. In bestimmten Fällen ist auch eine Anzeige möglich.