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Bebauungsplan Nr. 47 A/1. Änderung für den Geltungsbereich an der Blumenstraße - Verlängerung der Veränderungssperre

B E K A N N T M A C H U N G

 

 

Erlass einer Satzung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 47 A /1. Änderung der Stadt Geretsried

 

 

Zur Sicherung der Planungsziele der in Aufstellung befindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47A hat der Stadtrat der Stadt Geretsried in öffentlicher Sitzung am 25.07.2023 mit Beschluss vom 25.07.2023 eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte am 27.07.2023 (§ 16 Abs. 2 Satz 2 BauGB) Die Veränderungssperre ist am 27.07.2023 in Kraft getreten. 

 

Der Entwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Geretsried hat mit Beschluss vom 22.07.2025 die Satzung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 47 A /1. Änderung der Stadt Geretsried beschlossen. Dies wir hiermit bekanntgemacht.

 

Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB wird die Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 47 A /1. Änderung der Stadt Geretsried um ein Jahr verlängert.

 

Die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

 

Die Satzung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 47 A /1. Änderung der Stadt Geretsried kann während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1, Dachgeschoss oder im Internet unter www.geretsried.de/aktuelle-bauleitverfahren eingesehen werden (§ 16 Abs. 2 Satz 2 BauGB). 

 

Jedermann kann die Veränderungssperre einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

 

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 19 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 

Geretsried, 23.07.2025

                                                                                

             

Sonja Frank

Zweite Bürgermeisterin