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Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 133/5. Änderung Gelting-Ost

B E K A N N T M A C H U N G

 

 

über Aufhebung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich

des Bebauungsplanes Nr. 133/5. Änderung Gelting-Ost der Stadt Geretsried

 

 

Der Stadtrat der Stadt Geretsried hat in der Stadtratssitzung vom 28.10.2025 die erfolgte Abwägung für die 5. Änderung des Bebauungsplanes 133 zur Kenntnis genommen. Aufgrund der erfolgten Abwägung hat der Stadtrat dann den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes 133 für das Gewerbegebiet Gelting Ost vom 24.10.2023, bekanntgemacht am 02.11.2023, aufgehoben. Anschließend hat der Stadtrat der Stadt Geretsried die Veränderungssperre zur Sicherung der Planungen für die 5. Änderung des Bebauungsplanes 133 für das Gewerbegebiet Gelting Ost vom 24.10.2023, bekanntgemacht am 02.11.2023, durch Beschluss der Aufhebungssatzung aufgehoben. 

 

Die Satzung über Aufhebung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich

des Bebauungsplanes Nr. 133/5. Änderung Gelting-Ost der Stadt Geretsried

wird hiermit nach § 16 Absatz 2 Satz 1 ortsüblich bekanntgemacht durch Niederlegung.

 

Die vom Stadtrat beschlossene Satzung vom 28.10.2025 über die Aufhebung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 133/5. Änderung Gelting-Ost der Stadt Geretsried liegt im Rathaus der Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1, Dachgeschoss (barrierefreier Zugang) während der allgemeinen Geschäftsstunden zu jedermanns Einsicht aus.

 

Jedermann kann über den Inhalt der Aufhebungssatzung Auskunft erlangen. 

 

Diese Bekanntmachung und Aufhebung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 133/5. Änderung Gelting-Ost sind auch auf der Internetseite der Stadt Geretsried (http://www.geretsried.de/aktuelles) (Aktuelles aus Geretsried) oder  https://www.geretsried.de/aktuelle-bauleitverfahren veröffentlicht.

 

 
Geretsried, 03.11.2025                                                                     

             

Michael Müller

Erster Bürgermeister                                                                                                

Satzung Aufhebung der Veränderungssperre Bebauungsplan Nr. 133.5