Bebauungsplan Nr. 47 A/1. Änderung für das Gewerbegebiet an der Blumenstraße
Vollzug des § 3 Absatz 1 i.V.m. § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch – BauGB
Bebauungsplan Nr. 47 A/1. Änderung für das Gewerbegebiet an der Blumenstraße
Die Stadt Geretsried hat am 25.07.2023 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 für das Gewerbegebiet an der Blumenstraße beschlossen.
Ziel der Bebauungsplan-Änderung:
Damit keine Verdrängung vorhandener bzw. Ansiedlung neuer Betriebe stattfindet, soll die festgesetzte Art der Nutzung als Gewerbegebiet gem. § 1 Abs. 5 BauNVO dahingehend geändert werden, dass Anlagen für soziale Zwecke sowie Beherbergungsbetriebsnutzungen (insbesondere Wohnraum, Wohnnutzungen und Boardinghäuser nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO) zukünftig ausgeschlossen werden.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden die Träger öffentlicher Belange, beziehungsweise gemäß § 2 Abs. 2 BauGB die benachbarten Gemeinden um Stellungnahme gebeten. In deren Stellungnahme erbitten wir auch Aufschluss über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung, soweit sie für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein können und möglicherweise im Zusammenhang mit der Planung der Stadt Geretsried stehen können (§ 4 Abs. 2 Satz 3 BauGB).
Wir bitten um Ihre Stellungnahme bis zum 04. September 2025. Dazu richten Sie bitte eine E-Mail an: stadtplanung@geretsried.de . Falls bis zu diesem Termin von Ihnen keine Stellungnahme vorliegt, müssen wir davon ausgehen, dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch diesen Bebauungsplan nicht berührt werden.
Auch als Bürger haben Sie gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit sich mit Ihren Bedenken und Anregungen innerhalb der vorgenannten Frist zu dem Vorhaben zu äußern.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Goldstein
Abteilungsleiter Bauen