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Aktuelle Bauleitverfahren der Stadt Geretsried
Bebauunsplan Nr. 52/12. Änderung - Gewerbegebiet Gelting - verkürzte Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB

Vollzug des § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch - BauGB

12.  Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 der Stadt Geretsried für das Gewerbegebiet Gelting als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches

  • erneute Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Geretsried hat in seiner Sitzung vom 26.11.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 für das Gewerbegebiet Gelting beschlossen.

Anlass der Planung ist möglichst kurzfristig auf dem Grundstück mit der Flur-Nr. 933/5 einen undifferenzierten, einheitlich großen Bauraum auf der unbebauten Grundstücksfläche festzusetzen. Hier soll zum Wetterschutz (Hagel, Sturm) der abgestellten Gebrauchtwägen eine Halle errichtet werden.

Die Öffentlichkeit soll über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden.

Der Bebauungsplan Nr. 52/12. Änderung - Gelting, wird im Verfahren gemäß § 13a BauGB abgewickelt (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Der Anwendungsbereich für die Aufstellung eines Bebauungsplans im Sinne des § 13a BauGB wird vom Gesetz auf bestimmte Fälle eingegrenzt.

Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Das Auslegungsverfahren wird -wie hier- mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Des Weiteren wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Aufgrund der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim hat der Entwicklungs- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 10.02.2026 eine verkürzte, erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Durch die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit wird im Zuge des § 4a Abs. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Abwägung wird in der Zeit

vom 27. Februar 2026 bis einschließlich 16. März 2026

auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter www.geretsried.de (Aktuelles aus Geretsried) oder https://www.geretsried.de/aktuelle-bauleitverfahren durchgeführt. Dabei steht der Bebauungsplanentwurf mit dem zeichnerischen und textlichen Teil sowie die Begründung und Abwägung zur Verfügung.

Die Unterlagen können auch im zentralen Internetprotal des Landes Bayern unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. (§ 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB).

Ferner hängen Satzung, Begründung, Abwägung und Beschlussbuchauszug im Auslegungszeitraum sowie im Rathaus der Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1, 82538 Geretsried, im 2. Stock im Foyer (Aufzug) des Stadtbauamtes während der Dienstzeit Montag mit Donnerstag von 9.30 bis 12.30 Uhr, Donnerstag vom 14.00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Einzelerörterungen vor Ort im Rathaus sind nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter 08171-6298-310 bzw. per E-Mail unter Stadtplanung@geretsried.demöglich.

Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Bauleitplanverfahren abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1, 82538 Geretsried) oder als E-Mail Stadtplanung@geretsried.de eingereicht werden.

Bei der Aufnahme einer Stellungnahme zur Niederschrift wird um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung unter 08171-6298-310 bzw. per E-Mail unter Stadtplanung@geretsried.de gebeten. Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung durch das Stadtbauamt dem Geretsrieder Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung). Der Stadtrat entscheidet, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung der Bauleitpläne führt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung i.V.m. § 3 BauGB und dem Bay. Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können aus dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches öffentlich ausgehängt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Goldstein

Abteilungsleiter