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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebaungsplan Nr. 133/6. Änderung - Gewerbegebiet Gelting-Ost

                                                                                               3.30.6106.133/6./coma

 

 

B E K A N N T M A C H U N G

des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

 

 

Bebauungsplan Nr. 133/6. Änderung – Gewerbegebiet Gelting-Ost 

 

 

Der Stadtrat der Stadt Geretsried hat in seiner Sitzung vom 28.10.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133/6. Änderung für das Gewerbegebiet

Gelting-Ost beschlossen.

 

Geltungsbereich (Lageplan):

 

Der Lageplan vom 28.10.2025 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses und dieser Bekanntmachung. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan (siehe unten) vom 28.10.2025 und ist darin durch eine rot durchbrochene Linie umgrenzt.

Lageplan - Umgriff zum Bebauungsplan 133/6. Änderung für das Gewerbegebiet Gelting Ost, 28.10.2025

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 133/6. Änderung umfasst eine Fläche von ca. 12,9 ha. Die sechste Änderung des Bebauungsplanes soll zukünftig den bisherigen Bebauungsplan 133 ersetzen.  

 

Im Einzelnen umfasst der Bebauungsplan folgende Grundstücke auf dem Stadtgebiet Geretsried, Gemarkung Gelting: 

 

798, 798/1, 798/2, 877/45, 877/49, 877/51, 877/52, 877/56, 877/57, 978, 978/1,1280/2, 1280/5, 1280/6, 1280/7, 1280/8, 1280/9, 1280/10, 1280/11, 1280/12, 1280/13, 1280/14, 1280/15, 1280/18, 1280/19, 1280/20

 

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht durch Niederlegung.

 

Der Stadtratsbeschluss vom 28.10.2025 zur Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 133 – Gewerbegebiet Gelting-Ost einschließlich des Lageplanes vom 28.10.2025 liegt im Rathaus der Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1, Dachgeschoss (barrierefreier Zugang) während der allgemeinen Geschäftsstunden zu jedermanns Einsicht aus.

 

Jedermann kann über den Inhalt des Aufstellungsbeschlusses Auskunft erlangen. 

 

Diese Bekanntmachung und der Aufstellungsbeschluss sind auch auf der Internetseite der Stadt Geretsried (http://www.geretsried.de/aktuelles) (Aktuelles aus Geretsried) veröffentlicht.

 

 

Verfahrensart:

 

Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

 

Die Stadt hat im Jahr 2021 mit dem Gewerbeentwicklungskonzept eine Grundlage geschaffen, um die zukünftige gewerbliche Entwicklung im Stadtgebiet zu untersuchen und zu definieren. 

Ziel der Stadt Geretsried ist es, die Stadt als Unternehmensstandort weiterzuentwickeln und in ihrer Funktion als Zentraler Ort für das Umland zu stärken. Leitlinie hierfür ist die Gestaltung einer nachhaltigen kommunalen Wirtschaftspolitik, welche die sich abzeichnenden Bedarfe zur Schaffung von Einkommen und Arbeitsplätzen deckt und dabei – unter Beachtung der wirtschaftlichen, technologischen, gesellschaftlichen und ökologischen Trends – eine hohe Qualität fordert und fördert. Unter „Qualität“ der Standortentwicklungs-politik wird u.a. die Schaffung bzw. Steigerung einer hohen Nutzungsdichte in den Gewerbegebieten sowie die Ansiedlung von Unternehmen mit möglichst hoher Wertschöpfung und Steuerkraft vor Ort, guter Integrierbarkeit in die regionale Wirtschaftsstruktur, hohe und hochwertige Arbeitsintensität, Innovationspotenzial und umwelt- und klimafreundliche Prozesse verstanden. 

Als Ziele sind weiterhin im Gewerbeentwicklungskonzept u.a. der Schutz des vorhandenen Gewerbes und sinnvolle Nachverdichtung sowie die Festlegung und Sicherung von Bereichen mit emissionsintensiven Gewerbe- und Industriebetrieben formuliert. Für das Gewerbegebiet Gelting-Ost wird die Aktivierung von Flächenpotenzialen sowie die Inwertsetzung sowie eine langfristige Neuordnung von Grundstückszuordnungen und Verkehrstrassen als zusätzliche Ziele benannt. 

 

Die Sicherung der unterschiedlichen Nutzungen durch Schallschutzkonzepte stellt eine Schlüsselaufgabe dar. 

 

Für den Umgriff des Aufstellungsbeschlusses bestehen und ergeben sich folgende städtebauliche Ziele, die die Bauleitplanung erforderlich machen: 

 

·         Nachverdichtung und Flächenpotenziale gemeinsam mit Eigentümern in Wert setzen

·          Attraktivität des GE, auch optisch, verbessern 

·         Gewerbegebiet als Standort für produzierende Unternehmen weiterentwickeln

·         Produktion auch mehrgeschossig planen

·         Bürostandorte entwickeln

·         Ausschluss von Wohnnutzung, Anlagen für soziale Zwecke sowie Beherbergungsbetriebsnutzungen 

Im Umgriff des Bebauungsplanes befinden sich zahlreiche Schutzgebiete und Grünflächen. Zusätzlich stellt die industrielle und gewerbliche Nutzung Herausforderungen an Klimafolgen, Bodenschutz und Grundwasserableitung. Zum Bebauungsplan wird ein Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie die artenschutzrechtlichen Untersuchungen erarbeitet. 

 

Hinweis:

Für den Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 133 - Gewerbegebiet Gelting-Ost wurde in der Stadtratssitzung vom 28.10.2025 eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen. Die Satzung über die Veränderungssperre wird gesondert bekanntgemacht.

 

                                                                                  

Geretsried, 03.11.2025

 

 

Michael Müller

Erster Bürgermeister