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Rentenstelle

Rentenantragstellung

Sie können jederzeit bei uns einen Termin vereinbaren, um Ihre Rente digital zu beantragen. Dieser sollte ca. 3 Monate vor Rentenbeginn, nicht aber früher als 6 Monate davor, gestellt werden. Die dafür benötigten Unterlagen haben wir in zwei verschiedenen Listen je nach Rentenart, welche Sie auf dieser Seite einsehen und auch herunterladen können, zusammengestellt.

In der ersten Liste finden Sie alle erforderlichen Unterlagen, welche bei einer Regelaltersrente, Erwerbsminderungsrente oder bei den verschiedenen Frührentenarten notwendig sind.

vorlage-rente.pdf

In der zweiten Liste sind alle benötigten Unterlagen bei einer Hinterbliebenenrente (Witwenrente, Waisenrente) aufgeführt.

vorlage-hinterbliebenenrente.pdf

Sollten Sie die Rente nicht über unser Computerprogramm ausfüllen lassen wollen, können Sie diese auf den Seiten der DRV herunterladen oder Sie kontaktieren uns und wir senden Ihnen die notwendigen Formulare in Papierform oder als PDF zu:

Den Antrag können Sie dann persönlich oder über uns an die entsprechende Stelle weiterleiten lassen. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall immer mit, bei welchem Rententräger Sie gemeldet sind (z.B. DRV Bayern Süd, DRV Bund usw.).

Hinweis: Die Rentenstelle hilft beim Ausfüllen über ein Programm der Deutschen Rentenversicherung, der Antragsteller muss jedoch selbst alle nötigen Unterlagen ordentlich vorbereitet und im Original zur Verfügung stellen. Nach dem Verfahren erhalten Sie einen Ausdruck des gesamten Rentenantrages, den Sie selbst sorgfältig auf Fehler überprüfen sollten. Alle eingegebenen Daten werden dann aus datenschutzrechtlichen Gründen wieder gelöscht und Sie müssen sich im weiteren Verfahren direkt an Ihren Rententräger wenden.

Kontenklärung:

Sollte die Rentenversicherung Sie auffordern Lücken/ Fehlzeiten zu klären, können Sie ebenfalls mit uns einen Termin vereinbaren. Bitte füllen Sie den Antrag vorab so weit wie möglich aus und bringen Sie für jede Lücke einen Nachweis im Original und in Kopie mit, sodass wir diese beglaubigen können. Die Beglaubigung kostet nichts. Sollten keine Nachweise mehr vorliegen, verfassen Sie bitte einen formlosen Brief in dem Sie die Sachlage erklären. Der Rententräger prüft dann, ob er die Zeiten dennoch anerkennt.

Bei der Klärung von Kindererziehungszeiten (V0800) ist es notwendig, dass der andere Elternteil auf der vorletzten Seite unterschreibt. Für den Termin legen Sie bitte auch die Geburtsurkunden der Kinder, sowie Ihren Personalausweis im Original vor.

Zusatzrenten:

Jegliche Art von Zusatzrenten (Riesterrente, Betriebsrente usw.) ist eine Privatangelegenheit und hat nichts mit der gesetzlichen Rente zu tun. Wir können daher keine Aussagen zu deren Auszahlung oder anderer Sachverhalte abgeben. Bitte kontaktieren Sie ihren Zusatzrententräger bezüglich derlei Auskünften. Bei einem Rentenantrag, muss lediglich angegeben werden, welcher Träger die Auszahlung leistet.

Allgemeine Informationen

Deutsche Rentenversicherung allgemein: DRV

Regelaltersrente: Wird von 65 auf 67 Lebensjahre gestaffelt erhöht, ab dem Jahrgang 1946 bis Jahrgang 1964. Hierfür müssen Sie mindestens 5 Jahre Wartezeiten besitzen.

Rente für besonders langjährig Versicherte: Wird von 63 auf 65 Lebensjahre gestaffelt erhöht, ab dem Jahrgang 1952 bis Jahrgang 1964. Hierfür müssen Sie mindestens 45 Jahre Wartezeiten und das vorgegebene Alter besitzen. Diese Rente wird dann ohne Abschlag gewährt.

Rente für langjährig Versicherte: Ab dem 63. Lebensjahr mit gestaffelten Abschlägen von 7,2 % im Jahrgang 1948 bis 14,4% im Jahrgang 1964. Hierfür müssen Sie mindestens 35 Jahre Wartezeiten besitzen.

Hinzuverdienstgrenze: Sollten Sie in eine Frührente gehen, dürfen Sie nach aktuellem Rechtsstand 6.300 €/ Jahr hinzuverdienen, ohne dass es Auswirkungen auf Ihre Rente hat. Ab dem Regelalter, gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr.

Rentenberatung

Unsere städtische Sozial- und Rentenstelle kann bei grundlegenden Belangen beratend zur Seite stehen, jedoch sind wir nicht die Deutsche Rentenversicherung und haben daher keinen direkten Zugriff auf Ihre Daten.

Wenn Sie uns die große Rentenauskunft (vielseitige Übersicht, nicht die 1-2-seitige Kurzübersicht, die jährlich versendet wird) mit der Übersicht der Rentenarten vorlegen, können wir Ihnen helfen zu ermitteln, wann Sie welche Rente antreten können und wie hoch diese ungefähr ausfallen wird.

Als städtische Stelle können wir keine Berechnungen erstellen, hierfür können Sie sich jedoch direkt an die Deutsche Rentenversicherung wenden, welche jeden Monat mehrmals in Bad Tölz Beratungstermine anbietet:

Kontakt:  0800 6789 100

Oder Sie fragen direkt bei Ihrem Rententräger an, ob diese eine Probeberechnung für Sie erstellen können.

Zum Thema Steuerrecht können wir Ihnen nicht behilflich sein, hierzu wenden Sie sich bitte direkt an einen Steuerberater oder an die Deutsche Rentenversicherung:

Besteuerung der Rente

Kontakt

Stadt Geretsried

Senioren, Soziales

Außenstelle: Karl-Lederer-Platz 18, PulsG

Postanschrift: Karl-Lederer-Platz 1

Geretsried

08171 / 62 98 - 180

08171 / 62 98 - 507


Illustration Rathaus | © Stadt Geretsried
Öffnungszeiten Rathaus
Montag 07:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:

Donnerstags,

16:00 - 18:00 Uhr

nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.