Parkausweis
Die Stadt Geretsried kann für Sie einen Parkausweis erstellen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Hierfür benötigen Sie zunächst einen Schwerbehindertenausweis mit folgenden Bedingungen:
Blauer Parkausweis (EU)
Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Merkzeichen Bl (Blind), sowie contergangeschädigte Personen oder vergleichbare Beeinträchtigungen wie z.B. Amputationen.
Oranger Parkausweis (DE)
Mindestens 80% GdB und Merkzeichen G (gehbehindert) und B (Begleitung) oder höher.
oder
Besondere Erkrankung (z.B. Herz- und Atemprobleme 50%, Morbus Crohn 60%, Doppelstoma 70%), sowie mindestens 50, 60 oder 70 % GdB, je nachdem welche Krankheit vorliegt.
Damit wir den Parkausweis erstellen können, bringen Sie bitte den gültigen Personalausweis, Schwerbehindertenausweis und ein aktuelles Passbild (nur bei blauem Parkausweis) mit.
Achten Sie darauf, dass ein Parkausweis grundsätzlich nur für max 5 Jahre gültig ist und selbstständig neu bei uns beantragt werden muss. Bitte beantragen Sie diesen ca. 1 Monat vor dem Ablauf, sodass Sie diesen pünktlich erhalten können.
Stadt Geretsried
Senioren, Soziales
Außenstelle: Karl-Lederer-Platz 18, PulsG
Postanschrift: Karl-Lederer-Platz 1
Geretsried
08171 / 62 98 - 180
08171 / 62 98 - 507

Montag | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 -16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:
Donnerstags,
16:00 - 18:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.