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Parkausweis

Die Stadt Geretsried kann für Sie einen Parkausweis erstellen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Hierfür benötigen Sie zunächst einen Schwerbehindertenausweis mit folgenden Bedingungen:

Blauer Parkausweis (EU)

Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Merkzeichen Bl (Blind), sowie contergangeschädigte Personen oder vergleichbare Beeinträchtigungen wie z.B. Amputationen.

Oranger Parkausweis (DE)

Mindestens 80% GdB und Merkzeichen G (gehbehindert) und B (Begleitung) oder höher.

oder

Besondere Erkrankung  (z.B. Herz- und Atemprobleme 50%, Morbus Crohn 60%, Doppelstoma 70%), sowie mindestens 50, 60 oder 70 % GdB, je nachdem welche Krankheit vorliegt.

Damit wir den Parkausweis erstellen können, bringen Sie bitte den gültigen Personalausweis, Schwerbehindertenausweis und ein aktuelles Passbild (nur bei blauem Parkausweis) mit.

Achten Sie darauf, dass ein Parkausweis grundsätzlich nur für max 5 Jahre gültig ist und selbstständig neu bei uns beantragt werden muss. Bitte beantragen Sie diesen ca. 1 Monat vor dem Ablauf, sodass Sie diesen pünktlich erhalten können.

Parkausweis | Stadt Geretsried
Kontakt

Stadt Geretsried

Senioren, Soziales

Außenstelle: Karl-Lederer-Platz 18, PulsG

Postanschrift: Karl-Lederer-Platz 1

Geretsried

08171 / 62 98 - 180

08171 / 62 98 - 507


Illustration Rathaus | © Stadt Geretsried
Öffnungszeiten Rathaus
Montag 07:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:

Donnerstags,

16:00 - 18:00 Uhr

nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.