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Förderprogramm für Photovoltaik-Balkonanlagen
Förderprogramm 2024 

 

Der Stadtrat hat auch für 2024 wieder eine Förderung von Stecker-Solaranlagen beschlossen. Das Förderprogramm 2024 startet am Samstag, dem 27. April 2024. Ab diesem Datum werden Förderanträge - ausschließlich per Email - angenommen.

Im vergangenen Jahr kam es zu einem regelrechten Ansturm und die Fördermittel waren schon nach wenigen Stunden erschöpft. Diesmal werden die Anträge vom 27. April 2024 bis zum 3. Mai 2024 gesammelt und ausgewertet. Reichen die Haushaltsmittel (10.000 Euro) nicht für alle gültigen Anträge, so wird die Höchstförderung entsprechend reduziert. 

Ab dem 27. April 2024, 0:00 Uhr können die Förderanträge unter energiesparen@geretsried.de eingereicht werden. Antragsberechtigt sind alle Geretsrieder Privathaushalte, Mieter und Eigentümer, sowie örtliche Vereine und gemeinnützige Organisationen. Die Förderhöhe beträgt 25 Prozent, maximal 200 Euro. Der Förderantrag muss vor Kauf der Anlage gestellt werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Die Auszahlung der bewilligten Fördergelder erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme. Die Anträge werden bis 3. Mai 2024, 23:59 Uhr gesammelt. Sollten mehr genehmigungsfähige Anträge eingehen als Geld verfügbar ist, wird die maximale Fördersumme entsprechend reduziert. Ist der Etat nach dieser Woche nicht ausgeschöpft, können selbstverständlich auch später noch Anträge eingereicht werden.

Stecker-Solargeräte werden inzwischen von vielen Anbietern als fertiges Set für wenige hundert Euro angeboten. Sie umfassen in der Regel ein bis zwei Module mit je 300 bis 400 Watt, einen Wechselrichter mit einer Begrenzung von max. 600/800 Watt (oft umschaltbar) und, einen geeigneten Stecker (Wieland oder Schuko Stecker), um den Strom ins eigene Netz einzuspeisen. Ebenfalls wird eine entsprechende Befestigung gefördert. Die kleine PV-Anlage kann tagsüber einen guten Teil der eigenen Grundlast abdecken. Eine Einspeisung wird jedoch nicht vergütet. Solar-Steckeranlagen müssen bei der Bundesnetzagentur (www.marktstammdatenregister.de) angemeldet werden. Alle Anforderungen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die technischen Baubestimmungen sowie die anerkannten Regeln der Technik sind nach dem aktuellen Stand einzuhalten. 

Gehört die Wohneinheit zu einer Eigentümergemeinschaft, wird für den Förderantrag der Beschluss der Eigentümergemeinschaft benötigt. Mieter müssen eine formlose Erlaubnis des Eigentümers vorweisen.

Alle Informationen zum Förderprogramm sowie die Anträge stehen zum Download auf der Website der Stadt Geretsried zur Verfügung. Wer Fragen zum Förderprogramm hat, kann sich auch an die Energiemanagerin der Stadt, Roswitha Foißner, unter 08171-6298-324 wenden.

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Ihr Energiemanagement der Stadt Geretsried

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Informationen und Anmeldung beim Netzbetreiber unter

Steckerfertige Anlagen (bayernwerk-netz.de) unter

http://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-einspeisen/ihre-anlage/steckerfertige-anlagen.html (Entfällt mit Solarpaket 1)

Anmeldung im Marktstammdatenregister unter

Startseite | MaStR (marktstammdatenregister.de)

http://www.marktstammdatenregister.de/mastr

 

 

Interessante Links zum Thema Photovoltaik

Solarkataster des Landkreises

https://www.solarkataster-toelz.de/

Solaranlage richtig registrieren

https://energiewende-oberland.de/hp15080/Solaranlagen-Registrieren-oder-Geld-verlieren.htm

Erklär-Video, Leitfaden, Berechnungstool für steuerliche Behandlung von Solaranlagen

https://energiewende-oberland.de/hp14884/Solaranlagen-Keine-Angst-vor-dem-Finanzamt.htm

Photovoltaik auf städtischen Liegenschaften

Die Stadt Geretsried hat sich zum Ziel gesetzt, auf allen Dächern, deren Statik und Ausrichtung es erlaubt, PV-Anlagen zu errichten. Manche Dachflächen sind vermietet (z.B. X-Träger-Halle, Kindergarten Gelting),  den Strom anderer Dächer nutzt die Stadt selbst in ihren Gebäuden (z.B. Isardammschule, Karl-Lederer-Grundschule, Interkommunales Hallenbad).

Am Beispiel der 75 kWp Anlage auf der Erweiterung der Karl-Lederer-Grundschule sehen Sie, wieviel Strom eine solche Anlage zu den verschiedenen Jahreszeiten erzeugt.

Karl-Lederer-Grundschule

Seit Oktober 2018 besitzt die Karl-Lederer-Grundschule

auf der 2018 aufgestockten Erweiterung eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 75 kWp . Hierzu ist ein Batteriespeicher mit 21 kWh Speicherkapazität angeschlossen.

Der erzeugte Strom wird vorrangig für die Schule genutzt. Sollte der Strom nicht vollständig verbraucht werden, so  wird die restliche Energie eingespeist und vergütet. Somit kann mehr als die Hälfte des elektrischen Verbrauchs der kompletten Karl-Lederer-Grundschule und der Karl-Lederer-Mittelschule am eigenen Dach gewonnen werden.

Die Module sind so angeschlossen, dass auch eine Verschattung einzelner Panelen nicht die Erzeugung des ganzen Strangs beeinträchtigt.

Hier können Sie sehen, wieviel Strom die Anlage bisher produziert hat.

Auch auf dem interkommunalen Hallenbad Geretsried ist eine 90 kWp Photovoltaikanlage in Betrieb.

Kontakt

Stadt Geretsried

Energiemanagement

Rathaus

Zimmer 016

Karl-Lederer-Platz 1

Geretsried

08171 / 62 98 - 320

08171 / 62 98 - 505


Illustration Rathaus | © Stadt Geretsried
Öffnungszeiten Rathaus
Montag 07:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:

Donnerstags,

16:00 - 18:00 Uhr

nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.