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Fischereischeine
Ordnungsamt

Neuausstellung eines Fischereischeins

Für die Neuausstellung eines Fischereischeins ist ein persönliches Erscheinen bei uns notwendig.
Die Gültigkeit richtet sich nach der entrichteten Fischereiabgabe.

Benötigte Unterlagen:

  • aktuelles Passbild
  • Prüfungszeugnis im Original

Gebühren:

  • 75 Euro für 5 Jahre
  • Für die Ausstellung eines lebenslangen Fischereischeins richtet sich die Gebühr nach dem Lebensalter des Antragstellers


Verlängerung eines Fischereischeins

Es können nur "neue" Fischereischeine (einseitige Fischereischeine) verlängert werden.
Sofern Sie noch einen faltbaren Fischereischein besitzen, muss zur Verlängerung ein neuer Fischereischein ausgestellt werden. In diesem Fall benötigen Sie ebenfalls ein aktuelles Passbild.

Gebühren:

  • 45 Euro für 5 Jahre (neuer Fischereischein)
  • 75 Euro für 5 Jahre (alter Fischereischein)
  • Für die Ausstellung eines lebenslangen Fischereischeins richtet sich die Gebühr nach dem Lebensalter des Antragstellers


Jugendfischereischein

Der Jugendfischereischein kann für Kinder ab dem 10. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgestellt werden. Für die Ausstellung ist ein persönliches Erscheinen des Kindes nicht zwingend erforderlich. Die Zustimmung aller erziehungsberechtigten Personen ist jedoch notwendig.

Benötigte Unterlagen:

  • aktuelles Passbild

Gebühren:

  • 15 Euro


Umschreibung eines nichtbayerischen Fischereischeins

Ob eine Umschreibung in einen bayerischen Fischereischein möglich ist, muss gesondert im Einzelfall geprüft werden.

Kontakt

Stadt Geretsried

Fischereiwesen

Rathaus

Zimmer 003

Karl-Lederer-Platz 1

Geretsried

08171 / 62 98 - 130

08171 / 62 98 - 502


Illustration Rathaus | © Stadt Geretsried
Öffnungszeiten Rathaus
Montag 07:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:

Donnerstags,

16:00 - 18:00 Uhr

nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.