Aktuelles aus Geretsried
Grundstückseigentümer oder deren Beauftragte haben laut Bayerischem Straßen- und Wegegesetz für den ordnungsgemäßen Zustand der an Straßen und Gehwegen angrenzenden Anpflanzungen zu sorgen. Sträucher, Büsche und Bäume sind auch im Sommer zurückzuschneiden. Anpflanzungen dürfen nicht in den Sichtraum der Straße ragen. Geh- und Radwege sind von Bewuchs freizuhalten. Ebenso sind Verkehrszeichen, Straßenbeschilderungen und Lichtmasten freizuschneiden.
Mehr Sicherheit im Straßenverkehr
Bitte achten Sie darauf, ob die Wege vor Ihrem Grundstück frei sind oder Personen auf die Straße ausweichen müssen. Prüfen Sie, ob Äste, die auf die Straße hinausragen, die Sicht anderer Verkehrsteilnehmer (Fahrräder, Auto usw.) einschränken. Anpflanzungen wie Hecken, Büsche und Bäume dürfen nicht in den Sichtraum der Straße ragen. Entfernen Sie überhängende Zweige und Äste, sobald und so oft es erforderlich ist.
Worauf müssen Sie beim Zurückschneiden achten?
Bäume und Sträucher sind ein wichtiger Lebensraum für Vögel, aber auch für Insekten, Fledermäuse und andere Tiere. Von 01. März bis 30. September gilt eine Sperrfrist für bestimmte Gehölzfällungen. In dieser Zeit ist es verboten, Bäume, Hecken und Sträucher radikal abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Nur Form- und Pflege-Schnitte sind erlaubt!
Grüngut und Gartenabfälle können SIe zum Wertstoffhof in der Jeschkenstraße bringen. Alle Informationen und die Öffnungszeiten finden Sie auf der Website der WGV Quarzbichl.