Aktuelles aus Geretsried
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung einer Verkehrsbeschränkung
Die Stadt Geretsried ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Satz 1 und 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 StVO folgende Verkehrsbeschränkung an:
Sperrung einer Straße
Bezeichnung der Straße: Geretsried, Adalbert-Stifter-Straße 18
Betroffen ist der Radweg zwischen Adalbert-Stifter-Straße und dem Radweg entlang der B11
Dauer der Maßnahme vom 04.08.2025 bis 30.09.2031
Der Verkehr wird umgeleitet über: Ahornweg oder Jahnstraße bei L'arena
Grund der Maßnahme: Bauarbeiten an der Mittelschule und am Radweg zur Mittelschule
Im Zuge der Erweiterung und Generalsanierung der Mittelschule Geretsried muss die Radwegverbindung zwischen dem Radweg B11 und der Adalbert-Stifter-Straße im Bereich des Schulzentrums gesperrt werden, um die Baustraße und die Baustelleneinrichtungsfläche zu erstellen.
Radfahrerinnen und Radfahrer ebenso wie zu Fuß gehende Personen können alternativ die südliche Querung beim Ahornweg oder die Verbindung nördlich des Schulzentrums im Bereich der Jahnstraße nutzen. Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrende bleibt das Schulgelände der Realschule und des Gymnasiums über das südwestliche Grundstückseck tagsüber durch ein Tor weiterhin zugänglich. Eine Durchfahrt bis zur Adalbert-Stifter-Straße ist hier für externe Nutzende nicht möglich.
Die Kennzeichnung, Verkehrsführung, Verkehrsregelung geschieht gem. Regelplan B I/15, Verkehrszeichenplan. Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung. Weitere ergänzende Anordnungen der Polizei sind zu befolgen und sofort umzusetzen.