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Aktuelles aus Geretsried

Information
Förderprogramm Stecker-Solaranlagen: Start der Antragsfrist am 27. April 2024 um 0:00 Uhr
10.04.2024

Das Förderprogramm der Stadt Geretsried für Stecker-Solaranlagen wurde erstmalig im Sommer 2023 gestartet. Aufgrund des großen Erfolges beschloss der Stadtrat am 26. September 2023, das Programm auch 2024 wieder in die Haushaltsplanung aufzunehmen, diesmal in Höhe von 10.000 Euro.

Ab dem 27. April 2024, 0:00 Uhr können die Förderanträge unter energiesparen@geretsried.de eingereicht werden. Antragsberechtigt sind alle Geretsrieder Privathaushalte, Mieter und Eigentümer, sowie örtliche Vereine und gemeinnützige Organisationen. Die Förderhöhe beträgt 25 Prozent, maximal 200 Euro. Der Förderantrag muss vor Kauf der Anlage gestellt werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Die Auszahlung der bewilligten Fördergelder erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme. Die Anträge werden bis 3. Mai 2024, 23:59 Uhr gesammelt. Sollten mehr genehmigungsfähige Anträge eingehen als Geld verfügbar ist, wird die maximale Fördersumme entsprechend reduziert. Ist der Etat nach dieser Woche nicht ausgeschöpft, können selbstverständlich auch später noch Anträge eingereicht werden.

Die Energiemanagerin der Stadt Geretsried rechnet wieder mit einer hohen Nachfrage. Im vergangenen Jahr waren die Fördermittel bereits nach 10 Stunden erschöpft. Zur Nachvollziehbarkeit des Eingangszeitpunkts werden die Anträge ausschließlich per Email akzeptiert.

Stecker-Solargeräte werden inzwischen von vielen Anbietern als fertiges Set für wenige hundert Euro angeboten. Sie umfassen in der Regel ein bis zwei Module mit 300 bis 400 Watt, einen Wechselrichter mit einer Begrenzung von max. 600 Watt (oft umschaltbar auf 800 Watt) und, einen geeigneten Stecker (Wieland oder Schuko Stecker), um den Strom ins eigene Netz einzuspeisen. Ebenfalls wird eine entsprechende Befestigung gefördert. Die kleine PV-Anlage kann tagsüber einen guten Teil der eigenen Grundlast abdecken. Eine Einspeisung wird jedoch nicht vergütet. Solar-Steckeranlagen müssen derzeit noch beim Netzbetreiber (Bayernwerk) und der Bundesnetzagentur (www.marktstammdatenregister.de) angemeldet werden. Alle Anforderungen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die technischen Baubestimmungen sowie die anerkannten Regeln der Technik sind nach dem aktuellen Stand einzuhalten.

Gehört die Wohneinheit zu einer Eigentümergemeinschaft, wird für den Förderantrag der Beschluss der Eigentümergemeinschaft benötigt. Mieter müssen eine formlose Erlaubnis des Eigentümers vorweisen.

Alle Informationen zum Förderprogramm sowie die Anträge stehen zum Download auf der Website der Stadt Geretsried zur Verfügung. Wer Fragen zum Förderprogramm hat, kann sich auch an die Energiemanagerin der Stadt, Roswitha Foißner, unter 08171-6298-324 wenden.

Ein Bürger bringt eine Stecker-Solaranlage an seinem Balkon an. | © Stadt Geretsried