© Geretsried
© Stadt Geretsried
© Stadt Geretsried

Aktuelles aus Geretsried

Verkehr
Einrichtung von zwei Behinderten-Parkplätzen am Rathaus
12.07.2025

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Die Stadt Geretsried erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 StVO, § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StVO i. V. m. Art. 2 Satz 1 Nr. 1, Art. 3 Abs.1 Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Auf der nachgenannten Straße / öffentlichen Verkehrsfläche werden folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen angeordnet:

Einrichtung von zwei Behinderten-Parkplätzen

Standort: Karl-Lederer-Platz, Flur-Nr. 1036, Gemarkung Geretsried, 82538 Geretsried.

Die Kennzeichnung erfolgt über die Verkehrszeichen 314 (Parken) mit dem Zusatzzeichen 1044-12 (2 Parkflächen)

Begründung: Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen und Plätze aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten. Das gleiche Recht haben sie hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen (§ 45 Abs.1 Satz 1 und 2 Nr.5 StVO). Die beschränkende Anordnung beachtet das Übermaßgebot und die Interessen der Betroffenen (z.B. Anlieger); sie ist verhältnismäßig. Der Beschilderungsplan 13-25 ist Bestandteil dieser Anordnung und darf nur mit Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde geändert oder ergänzt werden. Er kann zu den Dienstzeiten im Rathaus eingesehen werden. Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

 

Der Beschilderungsplan zeigt die neuen Behinderten-Parkplätze am Rathaus | © Stadt Geretsried