Aktuelles aus Geretsried
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung einer Verkehrsbeschränkung
Die Stadt Geretsried ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Satz 1 und 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 StVO folgende Verkehrsbeschränkung an:
Paralleler Geh- und Radweg mit Sperrung des Radweges (bei Sperrung des Gehweges analog) geringe Einengung der Fahrbahn (bei Richtungsfahrbahn analog)
Bezeichnung der Straße: Geretsried, Geh- und Radweg
Ort der Maßnahme: Zwischen Geretsried und Waldram (siehe Beschilderungsplan)
Dauer der Maßnahme: vom 21.07.2025 bis 29.08.2025
Der Verkehr wird nicht umgeleitet. Fahrradfahrer und Fußgänger können den Geh- und Radweg dauerhaft benutzen
Grund der Maßnahme: Stromanschluss Bayernwerke
Die Kennzeichnung, Verkehrsführung, Verkehrsregelung geschieht gem. Regelplan B I/15. Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung. Weitere ergänzende Anordnungen der Polizei sind zu befolgen und sofort umzusetzen!