Rathaus Geretsried im Winter mit Schnee und Tannenbaum | © Stadt Geretsried
© Stadt Geretsried

Aktuelle Bauleitverfahren der Stadt Geretsried
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 133/6. Änderung Gewerbegebiet Gelting-Ost

B E K A N N T M A C H U N G

 

1.   Änderungssatzung zur Satzung

über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich

des Bebauungsplanes Nr. 133/6. Änderung Gewerbegebiet 

Gelting-Ost der Stadt Geretsried

 

Der Stadtrat der Stadt Geretsried hat zur Sicherung der Planungen im Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 133 „Gewerbegebiet Gelting Ost“ mit Beschluss vom 28.10.2025 eine Satzung über eine Veränderungssperre beschlossen. Die Stadt Geretsried hat die Veränderungssperre am 04.11.2025 öffentlich bekannt gemacht. Die 1. Änderung zur Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 133/6. Änderung – Gewerbegebiet Gelting-Ost wurde vom Stadtrat der Stadt Geretsried am 25.11.2025 beschlossen.

 

Die 1. Änderungssatzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 133/6. Änderung – Gewerbegebiet Gelting-Ost wird hiermit nach § 16 Absatz 2 Satz 1 ortsüblich bekanntgemacht durch Niederlegung.

 

Die vom Stadtrat beschlossene 1. Änderungssatzung vom 25.11.2025 für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 133 6. Änderung – Gewerbegebiet Gelting-Ost liegt im Rathaus der Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1, Dachgeschoss (barrierefreier Zugang) während der allgemeinen Geschäftsstunden zu jedermanns Einsicht aus.

 

Jedermann kann über den Inhalt der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Veränderungssperre Auskunft erlangen. 

 

Diese Bekanntmachung und die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Veränderungssperre sind auch auf der Internetseite der Stadt Geretsried (http://www.geretsried.de/aktuelles) (Aktuelles aus Geretsried) oder  https://www.geretsried.de/aktuelle-bauleitverfahren veröffentlicht.

 

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 19 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 

Geretsried, den 26.11.2025

 

Michael Müller

Erster Bürgermeister

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Veränderungssperre