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Aktuelles aus Geretsried

Information
Weitere Gültigkeit der Steuerbescheide in 2024
01.01.2024

Grundsteuer 2024

Vorbehaltlich der Erteilung anderslautender Grundsteuerbescheide wird hiermit gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt.

 Die Grundsteuer wird je zu einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2024 bzw. bei beantragter jährlicher Zahlungsweise sind die Steuern
am 01.07.2024 fällig.

Hundesteuer 2024

Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer (01.01. – 31.12.) und wird mit ihrem vollen Jahresbetrag zum 01.06.2024 fällig Vorbehaltlich der Erteilung anderslautender Hundesteuerbescheide beträgt die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2024 für den Ersthund 60 Euro, für den Zweithund 80 Euro und jeden weiteren Hund 120 Euro.


Das bedeutet für alle o. g. Steuerarten, dass der bestehende Bescheid weiterhin Gültigkeit besitzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem heutigen Tag die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen heute ein neuer schriftlicher Steuerbescheid für 2024 zugegangen wäre.

Hinweis:

Seit 01.01.2018 ist das Abfallwirtschaftsunternehmen in Quarzbichl für die Abfallentsorgung zuständig.

Seit 2018 werden die Bescheide von dem AWU versendet.

Bei Fragen bezüglich der Abfallentsorgung wenden Sie sich bitte direkt an die AWU.