Aktuelles aus Geretsried
Verkehrsbeschränkung Parkfläche Rathaus-Innenhof
Die Stadt Geretsried ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Satz 1 sowie 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende Verkehrsbeschränkung an:
Im Zeitraum ab 24. Juni 2025 im gesamten Rathausinnenhof am Karl-Lederer-Platz 1 ein absolutes Haltverbot eingerichtet. Grund für diese Maßnahme ist das Aufstellen von Bürocontainern.
Die Kennzeichnung der Verkehrsbeschränkung erfolgt durch entsprechende Haltverbotsschilder: Verkehrszeichen 283-10 (Beginn des Haltverbots), 283-30 (Verlauf des Haltverbots) sowie 283-20 (Ende des Haltverbots), jeweils in Verbindung mit dem Zusatzzeichen ZZ 1040-34, das Beginn und Ende der Maßnahme mit Datum und Uhrzeit angibt. Sofern erforderlich, kommt zusätzlich das Zusatzzeichen ZZ 1060-31 zum Einsatz, das das Haltverbot auch auf den Seitenstreifen ausdehnt.
Eine Umleitung des Verkehrs ist nicht vorgesehen.
Weitere Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs bestehen ebenfalls in der oben genannten Beschilderung.
Diese Anordnung tritt mit dem Aufstellen der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft und verliert ihre Gültigkeit mit deren Entfernung.
Wichtiger Hinweis: Weitere Anordnungen und Weisungen der Polizei sind unbedingt zu beachten und unverzüglich umzusetzen. Zusätzlich sind die gegebenenfalls zutreffenden ergänzenden Vorgaben aus der beigefügten Anlage zu berücksichtigen.