Aktuelles aus Geretsried
Der städtische Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung hat im Jahr 2025 verstärkt Maßnahmen gegen stillgelegte und offensichtlich dem Verfall überlassene Fahrzeuge im öffentlichen Raum durchgeführt. Insgesamt wurden 120 sogenannte Schrottfahrzeuge im Geretsrieder Stadtgebiet festgestellt und sämtliche 120 Fälle vollständig abgeschlossen.
In neun Fällen war aufgrund des schlechten Zustands der Fahrzeuge eine endgültige Verschrottung erforderlich. Die Fahrzeughalter werden anhand der FIN Nummer ermittelt. Die Verschrottungskosten trägt das Landratsamt mit ca. 50€ pro Fahrzeug. Das LRA ermittelt den letzten Eigentümer und stellt diese Kosten in Rechnung.
In den übrigen Fällen wurden die Fahrzeughalter im Rahmen eines Anhörungsverfahrens wegen unerlaubter Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums in Anspruch genommen und die Fahrzeuge entfernt. Die rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen bildet das Bayerische Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), das die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen ohne entsprechende Genehmigung regelt und bei Verstößen ordnungsrechtliche Maßnahmen vorsieht.
Mit den Maßnahmen verfolgt die Stadt Geretsried das Ziel, das Stadtbild nachhaltig zu verbessern sowie dringend benötigten Parkraum für die Bürgerinnen und Bürger wieder nutzbar zu machen. Der Fachbereich leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Ordnung, Sicherheit und Lebensqualität im Stadtgebiet.